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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 227

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 227 (sequence 231)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0232-2644573
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227 solle. Die Delegation verlangte selbstredend, daß die angeführte für sie so günstige Zahl auch jetzt zur Reduktionsgrundlage genommen werde. Endlieh wiesen die jüdischen Bevollmächtigten auf ihr Recht auf den jüdischen Tandelmarkt hin, und verfehlten auch nicht, sich in diesem Zusammenhang ihrer Kontribution zu berühmen und des großen Nutzens, der den Christen aus der Vermietung ihrer Häuser an die jüdischen Handelsleute zufließe. Die Protokolle dieser Einvernahme legten die subdelegierten Kommissäre samt ihrer Relation der Reduktionskommission vor, welche sie mit einer kurzen Begleitschrift anfangs Dezember 1715 den Statthaltern zusandte. Als die Statthalter am 23. Juli dem Gesuche der Judenältesten entsprachen, setzten sie zur Einvernahme der Bevollmächtigten des Prager Ghettos eine 14tägige Frist aus. Wie ersichtlich, verstrichen von der Erlassung der erwähnten Bewilligung bis zur Vorlage des Berichtes der Reduktionskommission mehr denn vier Monate, doch beeilten sich auch dann die Statthalter keineswegs mit der Ausarbeitung ihres Gutachtens. Die jüdische Frage hörte freilich keinen Augenblick auf, ihre Dringlichkeit nahezulegen. Es war namentlich die Besetzung der jüdischen Ämter im Prager Ghetto und die Frage der jüdischen Selbstverwaltung überhaupt, mit der sich die Statthalter in den Jahren 1717 und 1718 beschäftigen mußten.40) Statt der Reduktionskommission, die ihre Schuldigkeit getan hatte, gelangte wieder die Kommission für jüdische Wirtschaft in den Vordergrund und erfuhr nunmehr eine Neuorganisierung.41) Bevor noch die Statthalter an die endgültige Formulierung ihres Gutachtens geschritten waren, hatten die Juden einen wertvollen Erfolg durch die Bestätigung ihrer Privilegien erreicht.42) Erst zwei Monate später setzten die Statthalter den Schlußpunkt hinter ihre Relation. Das vom 5. Oktober 1719 datierte Gutachten der Statthalter, das 216 Seiten großen Formates zählt, kommt an Umfang dem Memorandum der Reduktionskommission v. J. 1715 nahe; es stellt einen sehr ausführlichen Auszug des Berichtes der Reduktionskommission dar, den es nicht bloß in sachlicher Hinsicht äußert treu wiedergibt, sondern auch zu einem Großteil in stilistischer Hinsicht.43) Nur am Schluß ist ein ausführlicherer Auszug aus der antijüdischen Denkschrift des erzbischöflichen Konsistoriums eingefügt, das zwecks angelegentlichster Empfehlung der Durchführung der Judenreduktion eine Reihe Vorwürfe religiöser Art gegen die Juden angehäuft hatte. Berührt werden darin folgende Gefahren: Verunehrung des Altarssakramentes, wenn es zu kranken Christen durch eine von Juden erfüllte Stadt getragen wird; Gottesdienststörung bei St. Niklas, bei St. Valentin und bei den Paulanern wegen unmittelbarer Nachbarschaft jüdischer Häuser; christliches Gesinde bei den Juden; jüdische Feilhaltung an Sonn- und Feiertagen;

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