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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 226

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 226 (sequence 230)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0231-2644572
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226 vor dessen endgültiger Redigierung einige der Prager Juden angehört und ihnen namentlich die Beschwerdeschrift der christlichen Zünfte vorgelegt; doch jetzt wiesen die Judenältesten darauf hin, daß diese ihre Sprecher weder eine Vollmacht namens des Ghettos zu sprechen gehabt noch sich ordentlich auf die Antworten hätten vorbereiten können. Die Stathalter gaben auf das Einraten der Reduktionskommission diesem Ansuchen statt und trugen mit Dekret vom 23. Juli 1715 der Reduktionskommission auf, die Bevollmächtigten des Ghettos vorzuladen und sich von ihnen die nötige Auskunft geben zu lassen. Diese Einvernahme wurde von der Reduktionskommission einem dreigliedrigen Ausschuß36) übertragen, der dann in sechs Zusammenkünften zwischen dem 11. September und 14. Oktober 1715 mit einer siebengliedrigen Delegation der Judenstadt verhandelte.37) Die Verhandlungen beschränkten sich fast ausschließlich auf die wirtschaftliche Frage; die Grundlage bildete die schon erwähnte Beschwerde der Prager christlichen Zünfte wider die jüdische Handels- und Handwerksbetätigung. Die jüdischen Bevollmächtigten wiesen bei der Einvernahme die gegen ihre Goldschmiede, Uhrmacher, Gerber, Handschuhmacher, Hutmacher, Riemer, Sattler, Tuchmacher, Fleischhauer, Weißgerber, Schneider, Glaser, Gürtler, Kürschner, Metallhändler und Schuhmacher vorgebrachten Anstände eingehend zurück; ihre Aussagen eröffnen einen aufschlußreichen Ausblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Prager Ghettos. Erst bei der letzten Zusamenkunft, am 14. Oktober, fand die jüdische Delegation Gelegenheit, auch zu den Anträgen der Reduktionskommission Stellung zu nehmen. Selbstverständlich lehnten die jüdischen Bevollmächtigten diese Anträge, in erster Linie den Antrag auf Verkleinerung der Judenstadt, mit Entschiedenheit ab mit dem Hinweis auf ihre Privilegien, die ihnen den ungestörten Besitz aller ihrer Häuser sowie der Liechtensteinhäuser verbürgten, und brachten auch ausführlich zur Sprache, wie dem Ghetto wiederum die Benützung der Alten Synagoge freigegeben worden; ausdrücklich wurde auch des jüdischen Anrechtes auf das Güntzburgische (vormals Wirthische) Haus gedacht und auf das Haus des anwesenden Feitl Fanta, die beide von der Reduktionskommission aus dem Ghetto ausgeschieden wurden. Zum Antrag auf Reduktion der Prager jüdischen Bevölkerung bemerkte die Delegation, daß die augenblickliche Zahl der Prager Judenschaft niedriger sei als nach dem Ende des 30jährigen Krieges, als im Ghetto 7.633 Personen ohne Kinder bis zu zehn Jahren38) gezählt wurden — verschwiegen wurde natürlich, daß die Ursache dieses Zustandes in der verwichenen Pestseuche liege —; namentlich aber unterstrich sie die Erklärung des obersten böhmischen Kanzlers Grafen Kinsky v. J. 1708, daß die Zahl der Prager Juden in der Höhe von 12.000 Personen39) stabilisiert werden

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