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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 224

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 224 (sequence 228)
Language
German
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IRI
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224 lauter Gnade und auf Wohlgefallen) toleriert seien, könnten sie jederzeit abgeschafft werden. Es ist hier nicht der Ort, im einzelnen zu untersuchen, inwieweit die antijüdischen Ausfälle der Reduktionskommission objektiv richtig sind, namentlich inwiefern in Wirklichkeit das Prager Ghetto die Ursache des wirtschaftlichen Niedergangs der christlichen Bürgerschaft Prags war. Diese Untersuchung wird eine besondere Studie erfordern, in der gleicherweise die Wurzeln jüdischer ebensogut wie christlicher Handels¬ und Handwerksunternehmung bloßgelegt werden müssen. Eine solche Betrachtung wird meines Erachtens dahin ausklingen, das die Hauptursache des Verfalles des Wirtschaftslebens Prags und ganz Böhmens in nachweißenbergischer Zeit anderswo zu suchen ist und daß die Juden, gestützt auf ihre angeborene Unternehmungslust, zähe Ausdauer und Gewandtheit sich lediglich die günstige Lage zunutze machten. Die Entfaltung des Prager Ghettos im XVII. und zu Beginn des XVIII. Jahrhunderts war also nicht Ursache, sondern Wirkung jener Verhältnisse, die in den böhmischen Ländern durch die Gegenreformationszeit gezeitigt worden waren. Es zeugte von Ratlosigkeit und Unkenntnis, wenn sich die maßgebenden Kreise einbildeten, die Verdrängung der Juden werde von einem wirtschaftlichen Aufstieg der christlichen Bevölkerung begleitet sein, wozu in jener Zeit weder objektiv noch subjektiv die Vorbedingungen gegeben waren. Das umfangreiche Elaborat der Reduktionskommission mit einem Stoße Beilagen war also Ende März 1715 auf den Arbeitstisch der böhmischen Statthalter gelangt, deren Aufgabe es nunmehr war, entsprechend dem Zeitbrauche aufgrund des vorgelegten Materials ihr endgültiges Gutachten auszuarbeiten. Die Arbeit, welche des Referenten der böhmischen Kanzlei harrte, war sicherlich nicht unbedeutend. Auch in einer Zeit der dicken Memoriale mit zahlreichen Beilagen, einer Zeit, die auch die Entwicklung der betreffenden Frage gern in sehr weit zurückliegender Vergangenheit verfolgte, wie dies der damaligen Rechtsansehauung entsprach, waren die Relationen der Reduktionskommission und ihr dokumentäres Begleitmaterial außerordentlich umfangreich. Ihr Umfang war nicht bloß durch den Ernst der jüdischen Frage bedingt, sondern auch durch den langen Zeitraum, während dessen diese die christliche Öffentlichkeit unausgesetzt mehr oder weniger intensiv beschäftigte. Die gründliche Arbeit der Reduktionskommission erleichterte allerdings dem Referenten des Statthalterkollegiums seine Aufgabe derart, daß die Ausarbeitung eines Gutachtens für die böhmische Hofkanzlei binnen einer kurzen Zeit erwartet werden konnte. Voraussetzung dafür war freilich Zustimmung der Statthalter zu allen Anträgen, welche die Reduktionskommission mit soviel Ausführlichkeit

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