Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 223)
- Language
- German
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219 den beantragten Entzug von drei Baublocks trotz des gebotenen Ersatzes die Zahl der jüdischen Häuser sinken mußte. Eine Durchführung der Reduktion der Prager jüdischen Bevölkerung in dem von der Kommission beantragten Umfange hätte jedoch in die Verhältnisse des Ghettos sehr tief eingegriffen. Ein bedeutender Prozentsatz der fremden Judenschaft versah Dienstbotenstellen (Köchinnen!) und auch vom zahlreichen Prager jüdischen Proletariat verrichteten namentlich die Frauen einen Großteil der Dienstbotenarbeit in reichen Familien. Der Reduktionsantrag der Kommission entblößte die stabilisierten Juden dieser Dienerschaft überhaupt, denn grundsätzlich sollte jede Familie alle häuslichen Arbeiten unter Mithilfe ihrer Kinder selbst bestreiten; im Schlußabsatz drang die Kommission auch darauf, daß den Juden die Verwendung christlichen Gesindes verboten werde. Desgleichen hätte dann durch Vertreibung der fremden Präzeptoren und Studenten das Prager Ghetto seinen Ruf eines wichtigen Mittelpunktes jüdischer Kultur eingebüßt, wie überhaupt alle Anträge, die eine wirkliche Durchführung und Beobachtung der Stabilisation verbürgen sollten, eine fast völlige Isolierung des Ghettos in der jüdischen Welt herbeigeführt hätten. Auch die Einführung einer strengen Kontrolle barg eine Menge Unannehmlichkeiten in sich und natürlich auch neue Auslagen. Doch alldies, mochte es noch so drückend und demütigend sein, konnte sich in seiner moralischen Reichweite nicht mit dem Antrage auf Beschränkung der Judenehen messen. Es besteht kein Zweifel darüber, die Verwirklichung dieses Antrags mußte das jüdische Familienleben zerrütten, dessen patriarchalischer Charakter, durch religiöse Vorschriften geweiht und durch das stark entwickelte Gefühl der Familiensolidarität gefestigt, in jener Zeit noch unangetastet war. Die christliche Obrigkeit vermochte zwar keineswegs geheime Judenehen zu verhindern,30) doch war sie entschlossen, ihnen jede rechtliche Grundlage zu entziehen und dadurch freilich das Leben solcher Familien zu bedrohen. Ebensowenig ist zu übersehen, daß die frühzeitigen Judenehen (Burschen von 18, Mädchen bereits von 12 Jahren an) neben der Enthaltsamkeit vom Genüsse alkoholischer Getränke die Judenschaft vor geschlechtlichen Ausschweifungen schützten, namentlich aber vor unehelichen Kindern, wie überhaupt die Heiligkeit des Ehebandes allem Anscheine nach bei den Juden mehr respektiert wurde als bei den Christen. Aus der Beschränkung der Judenehen ergaben sich natürlich auch noch andere ernste Folgen. Die Anträge auf Reduktion und Stabilisation der Prager Judenschaft beanspruchten 33 Seiten des Memorandums; nur wenig knapper war der letzte Antrag der Reduktionskommission, der sich mit der Lebensfrage des Ghettos befaßte, mit der Beschränkung des jüdischen