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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 217

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 217 (sequence 221)
Language
German
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…/2644300-2644301--0222-2644563
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217 Altstädter Hauptmann ausgegebenen Legitimationen versehen sein, und ihre Namen sollten bei ihrem jedesmaligen Eintritt nach Prag durch die Stadttorschreiber verzeichnet werden. Sollte irgendeiner dieser Juden auf die Nacht Prag nicht verlassen, so sollte dies gleich am kommenden Morgen der Altstädter Judenkommission angezeigt werden. Die Kommissäre unterließen natürlich auch nicht zwecks Verhinderung des Zuzugs fremder Juden, die sich der amtlichen Evidenz entziehen wollten, nach der damaligen Gepflogenheit den Denunzianten eine Belohnung von 20 Talern für jede Anzeige zu versprechen, unter der Garantie, den Namen des Angebers geheimzuhalten. Alle mit dieser jedenfalls großzügigen Evidenz verbundenen Amtsakten sollten ordentlich geführt und die Judenregister alljährlich erneuert werden.29) Am Schlüsse dieses zweiten Antrags berührte die Kommission auch die jüdische Kontribution. Sie wiederholte vor allem die schon früher wiederholt angeführte Anschauung, daß man durch Abschaffung des jüdischen Proletariats aus dem Ghetto die Kontributionsfähigkeit der verbliebenen Juden steigern und eine pünktlichere Kontributionsabstattung erzielen werde; — diese Anschauung gründete sich auf die Tatsache, daß die wohlhabenderen Prager Judenfamilien jahraus jahrein für charitative Zwecke mit einigen hundert Gulden beitrugen. Sie wollte auch in der Einhebung der jüdischen Kontribution eine Uniformität in dem Sinne einführen, daß sie beantragte, jede Prager Judenfamilie sollte jährlich 100 fl. zahlen, was bei einer Anzahl von 620 stabilisierten Judenfamilien 62.000 fl. abgeworfen hätte; das restliche Drittel der jüdischen Kontribution sollten die Landjuden tragen. Diese auf eine einzelne Familie entfallende Kontributionsquote hielt die Kommission nicht für übertrieben; sie wies darauf hin, daß viele Juden bis dato jahraus jahrein 300 fl. und mehr an Kontribution zahlen. Wie ersichtlich, war der Kommissionsantrag auf Reduktion der Prager jüdischen Bevölkerung viel radikaler als der Antrag auf Reduktion des Ghettoumfanges, und in jenem war der numerus clausus der jüdischen Ehen wohl am allerdrakonischesten. Es ist nicht zu bezweifeln, daß der Plan auf Vertreibung des jüdischen Proletariats und eines Teiles der fremden Juden aus dem Prager Ghetto bei den angesessenem Juden keinen grundsätzlichen Widerstand gefunden hätte, was die wiederholten übereinstimmenden Kundgebungen der Prager Judenältesten bezeugen. Die religiösen und gefühlsmäßigen Beweggründe für eine Solidarität der gesamten jüdischen Bevölkerung ohne Rücksicht auf die soziale Stellung des einzelnen wurden denn doch zu einem Großteil durch politisch-polizeiliche und finanzielle Beweggründe paralysiert. Das einheimische jüdische Proletariat und ein gewisser Bruchteil der fremden 15

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