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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 214

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 214 (sequence 218)
Language
German
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214 lediglich 620 genau stabilisierte Familien wohnen sollten. Die Kommission verwarf ausdrücklich jene älteren Reduktionsanträge, denen die Einteilung der jüdischen Population nach ihrer Kontribution zu Grunde lag, sie war aber freilich damit einverstanden, die stabilisierten Familien den reichsten Schichten zu entnehmen, die am fähigsten sind, die öffentlichen Lasten zu tragen. Die Auswahl solcher Personen sollten die Judenältesten, in strittigen Fällen aber die Reduktionskommission treffen. Dieser Reduktionsantrag war sicherlich sehr radikal. Die Kommission stellte sich vermutlich vor,27) daß nach Durchführung der Reduktion im Prager Ghetto nur etwa 1.800—2.000 über 10 Jahre alte Personen verbleiben sollten, mit den Kindern zusammen beiläufig 3.000 Personen. Die übrige jüdische Bevölkerung, einerlei ob einheimisch oder fremd, sollte bedingungslos vertrieben werden; die Kommission machte besonders darauf aufmerksam, daß künftighin auch kein jüdischer Präzeptor und Student und auch keine Dienstboten in der Judenstadt wohnen dürfen. Die Kommission wollte überhaupt das Ghetto der bisherigen bedeutenden Zahl jüdischer Dienerschaft entblößen und bestimmte, daß alle leichte Hausarbeit und Bedienung von den Kindern der in Prag tolerierten Juden zu besorgen sei und daß nur in Ausnahmsfällen eine besondere Kommission, bestehend aus dem Altstädter Hauptmann und zwei Mitgliedern des Altstädter Magistrates, eine zeitweilige Zulassung fremder Dienerschaft gestatten könnte; dieser Ausnahmsfall wäre dann gegeben, wenn eine Judenfamilie weder eigene halbwüchsige Kinder hätte noch eine andere angesessene Prager Judenfamilie ihr zu Arbeitsdiensten ihre Kinder zur Verfügung stellen könnte. Diesen so radikalen grundsätzlichen Antrag ergänzte die Kommission durch weitere Anträge, welche für die Zukunft ein neuerliches Ansteigen der jüdischen Bevölkerung unmöglich machen sollten. Der Kommission schwebten die zu Ferdinands I. Zeit angelegten Geleitsjudenregister vor; sie beantragte daher zunächst, für jene 620 stabilisierten Judenfamilien analoge Register anzulegen, in welche von den Judenältesten jede Familie samt allen ihren Angehörigen einzutragen wäre. Neben diesen Registern sollte noch ein besonderes sog. Paletenbuch (Paßbuch) angelegt werden, in welches ähnlich wie in den Reisepässen eine genaue Personenbeschreibung jedes Prager Juden einzuschreiben wäre. Dieses Paletenbuch sollte in der Altstädter Magistratskanzlei geführt und verwahrt werden; der mit dessen Führung betraute Kanzelist sollte auf Kosten der Juden eine jährliche Entlohnung von 200 fl. erhalten. Für die Erfolgung einer Palete, d. h. für eine auf einem besonderen Blankett erteilte Abschrift des im Paletenbuche enthaltenen Eintrags, die jedem tolerierten Juden zu Legitimierungs-

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