Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 217)
- Language
- German
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213 neuen territorialen Expansion keine höhere Bevölkerungsziffer ertrage, als die bisherige im Durchschnitt betrug, die sich zwischen 10.000— 12.000 Personen bewegte und sogar für ein so anspruchsloses Völkchen wie es die Bevölkerung der Prager Judenstadt war, ein unüberschreitbares Maximum darstellte. Gerechter als eine unmögliche Zukunftsperspektive zu zeichnen wäre es vielmehr gewesen, die Gefahr zu betonen, die solche Verhältnisse in hygienischer Hinsicht bedeuteten. Auf diese Tatsachen und auf diese Zunkunftsperspektive stützte vor allem die Kommission ihren Antrag, daß es unbedingt nötig sei, die Zahl der Prager Juden radikal herabzusetzen und die Überschreitung einer streng festgesetzten Judenquote in der Zukunft zu verhindern. Sie hielt jedoch keineswegs mit ihrer Ansicht hinter dem Berge, daß es den Christen den größten Vorteil brächte, wenn die Juden überhaupt entfernt würden; die Christen könnten ja die „ohnedies nicht allzugroße" jüdische Kontribution übernehmen. Die Notwendigkeit, eine radikale Reduktion vorzunehmen, suchte die Kommission auch mit dem Hinweis zu begründen, daß das Prager Ghetto nicht nur einer so hohen Judenbevölkerung, wie sie z. B. im Jahre 1703 befunden wurde, nicht genügen könne, sondern nicht einmal einer solchen Anzahl, wie sie jüngst nach der Pestseuche verblieben war (an 8.000 Personen). Um die Wohnverhältnisse in der Judenstadt zu beleuchten, führte die Kommission an, daß infolge des übermäßigen Wachstums der jüdischen Bevölkerung in der Regel in einem Haus 100 und mehr Personen wohnen, sodaß selbst die Dachböden bewohnt werden müssen; hingegen finden nur in wenig Christenhäusern über 20—30 Personen Unterkunft. Es war dies freilich zu einem gewissen Teil auch die Wirkung davon, daß auch i. J. 1714 das Ghetto noch nicht vollständig erneuert war (bis dahin waren von den vor dem Brande bestandenen 318 Häusern der Prager Judenstadt 310 wiederaufgebaut). So kam es denn gerade nach dem großen Brande v. J. 1689 zu einer außerordentlichen Vermehrung der sog. Partikularhäuser, sodaß eine große Anzahl jüdischer Häuser vier, fünf, ja noch mehr Eigentümern zugehörte.25) Das Muster für den Reduktionsantrag der Judenkommission v. J. 1714 bot vor allem die Entschließung der böhmischen Hofkanzlei vom 25. Mai 1680, welcher auch der Reduktionsantrag der böhmischen Kammer v. J. 1689 ziemlich nahekam; die Grundlage für diese beiden Reduktionspläne bildete die Zahl der jüdischen Häuser.26) Der Antrag der jetzigen Reduktionskommission war bloß der Häuserzahl angepaßt, die das Ghetto i. J. 1714 aufwies. In seinem Sinne sollte die jüdische Bevölkerung in Prag derart herabgesetzt werden, daß auf ein Judenhaus nicht mehr als zwei Familien kämen — als Familie galten auch Witwer bezw. Witwen —, sodaß in den 310 Häusern des Ghettos künftighin