Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 215)
- Language
- German
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211 seres Äquivalent bekämen. Sie beantragte noch, die Enteignung der Judenhäuser sofort durchzuführen und die Juden daraus zu delogieren ohne Rücksicht darauf, ob sie schon verkauft wären oder nicht. Die Räume in den nichtverkauften Häusern sollte der Altstädter Magistrat bezw. das Sechsherrenamt an Christen vermieten und den Zins entweder den jüdischen Eigentümern oder den Hypothekargläubigern abführen. Die Kommissäre waren sich wohl bewußt, daß die Altstädter Gemeinde keine Geldmittel besitze, um die enteigneten Judenhäuser selbst anzukaufen, und beantragte deshalb ihren lizitatorischen Verkauf. Wie ersichtlich, wollte die Reduktionskommission den Juden keine Zeit lassen, um durch ihre Proteste die Enteignung der Häuser auf die lange Bank zu schieben, eventuell zu vereiteln. Ihre Behauptung, die beantragte Reduktion werde die Juden nicht schädigen, war freilich nicht richtig. Die Baufläche der gebotenen Christenhäuser war bedeutend kleiner als die der entzogenen Blocks, sodaß dadurch die Ausdehnung der Judenstadt nicht wenig verringert wurde. Die Juden wurden aus Positionen verdrängt, welche sie sich fast ein Jahrhundert lang als ihren Besitz zu betrachten gewöhnt hatten, was für sie umso schmerzlicher war, als sie auch die Alte Synagoge mit verlieren sollten, welche keineswegs zu den nachweißenbergischen Erwerbungen des Ghettos gehörte und sich ihrer besonderen Verehrung erfreute. Freilich im Hinblick auf den radikalen Plan der Judenkommission v. J. 1690 war der jetzige Angriff gegen das Ghetto immerhin nicht so heftig und weitreichend. Noch im höherem Grade machte sich die Reduktionskommission v. J. 1714 die Anträge der Kommission v. J. 1700 in der Frage der Absperrung des Ghettos zu eigen. Alle Fenster und Türen jüdischer Häuser am Rande der Judenstadt, die gegen Christenhäuser gerichtet waren, sollten nach dem Antrag des Memorandums vermauert werden und den Juden sollte höchstens gestattet sein, zwecks Lichteinlaß mit Gittern versehene Fenster in höherer Lage durchzubrechen. Die Judenstadt sollte an acht Stellen abgesperrt werden, und zwar einerseits mit zweiflügeligen Toren in den Hauptgassen, wo Fuhrwerke passieren sollten, anderseits mit Pforten für den Verkehr zu Fuß; natürlich sollten auch die Tore mit kleineren Türin für Fußgänger versehen sein. Zu jedem Tor sollten vier Schlüssel angeschafft werden, die beim Altstädter Hauptmann, beim Altstädter Magistrat, beim Altstädter Richter und bei den Judenältesten verwahrt sein sollten; die Judenältesten sollten auch dafür verantwortlich sein, daß die Zugänge zur Judenstadt im Winter um die 6.—7. Morgenstunde, im Sommer um die 4.—5. Stunde geöffnet und im Winter um die 6.—7. Abendstunde, im Sommer aber um 10 Uhr geschlossen würden. Ebenso wie in der Nacht sollte das