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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 209

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 209 (sequence 213)
Language
German
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209 hendere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Die Kommission sah sieh freilich gezwungen einzugestehen, daß die Arbeiten sämtlicher Reduktionskommissionen bisher erfolglos verlaufen seien.21) Damit hatte die Reduktionskommission das umfassend zusammengetragene historische Material erschöpft und den Boden für die Formulierung ihrer eigenen Anträge bereitet. An erster Stelle stand darunter die Frage der Abschließung und Absonderung der Judenstadt von den christlichen Häusern; damit war die nicht minder dringende Frage der Reduktion des Ghettoumfangs verknüpft. Es war dies wohl nicht der erste Versuch um eine Lösung dieser beiden Fragen, die nach Vernichtung des Ghettos durch den Brand v. J. 1689 bis dato wiederholt aufgetaucht waren. Die Kommission konnte bei der Erörterung ihres eigenen Planes namentlich zwei ältere genau ausgearbeitete Pläne auf Reduktion und Separation der Judenstadt berücksichtigen. Beider dieser Pläne wurde in vorliegender Arbeit an entsprechender Stelle schon früher gedacht. Es war dies vor allem der radikale Plan der Judenkommission v. J. 1690, der auf dem Klauserschen Plane seinen graphischen Ausdruck gefunden hat und der die Bauarea des Ghettos nicht bloß dadurch wesentlich verkleinerte, daß er im Streben nach Zurückdrängen des Ghettos in den vorweißenbergischen Umfang ganze ausgedehnte Blocks davon losriß, sondern auch durch die Vorschrift breiter Gassen und eines breiten freien Umfangraumes. Merklich stach von diesem Plane der nüchternere Antrag der Judenkommision v. J. 1700 ab, dem als Ideal nicht mehr die Wiederherstellung des vorweißenbergischen Zustandes vorschwebte, viel weniger noch eine Besserung aer Bauverhältnisse innerhalb des Ghettos, sondern bloß eine solche Reduktionsregelung, welche praktisch eine Abschließung und Absonderung der Judenstadt den Christenhäusern gegenüber möglich machen würde; das hieß vom Ghetto bloß jene Ausläufer ablösen, welche allzuweit zwischen die Altstädter Häuser vorstießen und eine Absonderung von ihnen verunmöglichten. Die Kommission v. J. 1714 begnügte sich jedoch nicht mit dem bloßen Studium dieser beiden Pläne und der übrigen auf die Frage der Ghettoreduktion und -Separation bezüglichen Schriften, namentlich der kaiserlichen Entschließung vom 18. Juni 1703; sie neigte im allgemeinen der Anschauung der Kommission v. J. 1700 zu und betraute mit der Ausarbeitung eines neuen ausführlichen Vorschlags den Baumeister Jakob Conavalle, dem auf seinen Wunsch der Oberbaumeister Paul Bayer zur Hilfe zugeteilt wurde. Die Ergebnisse ihres Elaborats machte dann die Reduktionskommission zu ihrem eigenen Antrag, und dieser wurde im dritten Teil des Memorandums ausführlich dargelegt.

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