Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 196 (sequence 200)
- Language
- German
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196 von der hereinführende große summa waaren in dero regalien jährlich ein ziembliches beytrage". e) Vgl. die Zuschrift der Judenältesten dd. präs. 2. September 1707. 10) „theils daß sie oder ihre eitern aus Wien vertrieben, und erlaubnuß bekommen sich in denen k. erbländern niderzulassen, welcher wegen auch die Prager Juden jährlich 12.000 fl. noch würcklich bezahlen thäten, andere, daß sie aus Hungarn entweichen müssen und per patentes erhalten in denen erbländern in so lang sich aufhalten zu können, bis die Unruhen daselbsten gestillet seyn wurden, mit mehrern erwiesen." ±l) Dem Bericht der Kommissäre dd. präs. 19. Okt. 1707 ist begleitet: ,.cification derjenigen Juden, welche anfänglich den erforderlichen consens von der k. böhmischen camer nicht vorgewiesen, wie auch die, so bey der commission auf öfters beschehene citiren nicht erschienen, nachgehendts aber jene den consens produciret und diese sich des ausbleibens halber bey der commission excusiret haben und dessentwegen allhier zu geduldet wären." 12) Darüber J. P e k a f, Ceske katastry (= Die böhmischen Steuer- Kataster) S. 104. 13) Die Konskription sollte von den Judenältesten durchgeführt werden, die auch für deren Richtigkeit verantwortlich sein und für eventuelle Betrügereien mit Gefängnis und hohen Geldbußen bestraft werden sollten: Denunzianten wurde die Hälfte der Geldstrafe versprochen und Anonymität zugesichert. 14) Zweck der Zählung v. J. 1703, die im Prager Ghetto insgesamt 11.517 Einwohner ergab, war die Feststellung des Salzkonsums; sie war i. J. 1702 angeordnet worden. Genauere Angaben darüber bietet namentlich der Bericht der Judenreduktionskommission v. J. 1715, die sich auf ausführliche Verzeichnisse stützen konnte. Diese Zählung beschränkte sich nicht bloß auf die Juden, sondern wurde auch unter der christlichen Bevölkerung Prags und vermutlich überhaupt in ganz Böhmen durchgeführt. Es ist dies zweifellos jene Zählung, die J. P e k a f (Prve scitani obyvatelstva v Öechäch [= Erste Volkszählung in Böhmen], Cesky Casopis Historicky Jahrg. XX., S. 330—333; vgl. desselben Autors Ceske katastry S. 80). gestützt auf die Summare der Borzekischen Kodizes, erst zum Jahre 1705 ansetzt. Bei der Zählung v. J. 1703 wurde in Prag die Bevölkerung insgesamt ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht verzeichnet "und das Verzeiclmis wurde erst nachträglich durch Ausscheidung der Kinder bis zu 10 Jahren für Steuerzwecke hergerichtet. Ein Vergleich der vollständigen Zählungsdaten und der modifizierten Daten der Steuersummare, d. h. nach Abzug der Kinder bis zu 10 Jahren, ist für das Studium der Prager Population aufschlußreich. Laut dieser Zählung gab es im Ghetto wie gesagt 11.517 Einwohner: nach dem von Pekaf benutzten Steuersummar gab es an Juden über 10 Jahre alt 7.452 Personen. Die Zahl der jüdischen Kinder war daher außerordentlich hoch (4.065) und bezeugt die überdurchschnittliche Fruchtbarkeit der jüdischen Bevölkerung, die freilich auf der andern Seite wieder durch die fürchterlichen hygienischen Verhältnisse des Ghettos stark dezimiert wurde. Diese hohe Natalität der Prager Juden tritt deutlich hervor durch Vergleich mit den Populationsverhältnissen der Prager Altstadt. Hier stellte die Zählung v. J. 1703 insgesamt 11.618 Personen fest, worunter nach dem Steuersummar bloß 2.407 Kinder bis zu 10 Jahren begriffen