Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 199)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0200-2644541- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
195 6) Note der Hofkammer an die böhmische Hofkanzlei vom 27. März 1705, worin es auch heißt, daß die Judenreduktion nach den Grundsätzen des Hofkammerdekrets vom 9. November 1689 vor sich gehen solle, d. h. daß sie sich lediglich auf die unangesessenen fremden Juden beziehen solle, die keine Kontribution zahlen und sich auf unehrenhafte Weise fortbringen. 7) Bericht der Kommissäre dd. präs. 23. November 1706, der eine „Specification der frembden, in Prag eingeschlichenen und ohne consens hier wohnenden Juden, welche wegzuschaffen wehren" beigeschlossen ist (die Juden sprachen nur von einer „ Ausschaf fungslista"). Die Kommissäre (Graf Breda und Brandlinsky), die unter Mitwirkung des Altstädter Hauptmanns arbeiteten, ließen zuerst das verlangte Verzeichnis von den Judenältesten herstellen, waren jedoch damit nicht zufrieden und besorgten daher die Konskription selbst, und zwar so, daß sie sich diejenigen einheimischen Juden rufen ließen, bei denen Fremde wohnten. Daher bringt ihr Verzeichnis grundsätzlich an erster Stelle den Namen des Hauswirts, hinter ihm folgt der Namen des Fremden mit Angabe der Beschäftigung sowie auch seines Herkunftsortes. Freilich sind diese Angaben ziemlich lückenhaft, weil viele der Vorgeladenen nicht erschienen, und auch bei den Erschienenen sind nicht immer alle Angaben eingetragen. Die Mangelhaftigkeit des Verzeichnisse ergibt sich auch daraus, daß auch Juden mit aufgenommen wurden, die behaupteten eine Aufenthaltsbewilligung für Prag zu besitzen, namentlich aber daraus, daß alle eingetragen wurden, die aus irgendeinem Grunde vor der Kommission nicht erschienen waren. Aus diesen Gründen vor allem wurden i. J. 1706 im Ghetto mehr fremde Juden gezählt als i. J. 1704. Trotz ziemlicher Lücken und Mängel des Verzeichnisses sind die daraus gewonnenen Beobachtungen nicht ohne Interesse. Den größten Prozentsatz unter den fremden Juden beanspruchten die jüdischen Lehrer (Schulmeister, Präzeptoren), die eine Zahl von 195 Personen bzw. Familien ergaben; dazu kamen 17 Studenten und 1 Kantor. Bedeutend war auch die Anzahl der Dienstboten (41), unter denen die Köchinnen überwogen. Handwerker, meistens Gesellen, waren 14 eingetragen. Die Judenältesten erklärten: „daß sie ohne frembde dienstbothen nicht seyn, noch jenen hir studierenden Juden die wohnung mit fug versagen könnten, angesehen auch ihre kinder anderwertighin sich begeben und studieren thäten." Interessant sind auch die (freilich auch recht lückenhaften) Angaben, woher die fremden Juden stammten. Den Löwenanteil stellten die mährischen Juden mit der Gesamtzahl von 100 Personen bezw. Familien, hinter ihnen kamen die polnischen Juden mit 92 Personen (Familien), die deutschen mit 51 (daneben gab es 4 aus Brandenburg, 7 aus Berlin, 4 aus Halberstadt, 6 aus Hamburg und 1 aus Halle), die ungarischen mit 32 (daneben 3 aus Preßburg), die schlesischen mit 14 (daneben 4 aus Breslau) und die österreichischen mit 6 Personen (daneben 5 aus Wien); ein Jude war aus Welschland, also aus Italien. Es ziemt noch anzumerken, daß im Verzeichnis selbst die Summe nachträglich auf die Ziffer 738 richtiggestellt worden ist. 8) So führte z. B. Wolf Aydlitz in seiner Beschwerde dd. präs. 30. August 1707 an, in das Verzeichnis sei auch er eingetragen worden, ein ..gebohrner Prager Judt undt ohne rühm vornehmer handelsmann ich auch ein hoher contribuent bin und Ihro Majestät in betrachtung, daß ich die Leipziger undt alle andere dergleichen vornehme messen frequentire...,