Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 194 (sequence 198)
- Language
- German
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194 denen Willen, alle vorhergehenden Reduktionsanläufe und -projekte zur Tat werden zu lassen. Anmerkungen zum 5. Kapitel. *) Abgedr. bei J. Celakovsky, Codex juris municipalis regni Bohemiae, Bd. L, Nr. 335, S. 678—80. *) Hofdekret vom 12. Mai 1704. 3) Vgl. die Note der Hofkammer an die böhmische Hofkanzlei vom 18. Mai und 13. August 1704 und das Dekret der böhmischen Hofkanzlei an die Prager Statthalter vom 26. Mai und 18. August 1704. 4) Hinsichtlich der fremden Juden erklärten vor der Kommission die Judenältesten: „daß sie vermög ihrer gesätze dahin verbunden wären die frembden zu beherbrigen und keinen von sich abzuschaffen, wofern aber von höhern orthen ihnen anbefohlen werden möchte, weiterhin keinen einzunehmen und die hier befindtliche frembde abzuschaffen, würden sie sich deme gemäß verhalten müssen". — Ausführliche Verzeichnisse der fremden Juden (insgesamt fünf) von dieser Konskription haben sich in E 2/9 st. erhalten, aus denen wir auch erfahren, daß die Zählung am 16. und 17. Dezember 1704 stattfand; in den Verzeichnissen ist neben den Namen auch angegeben, bei wem die fremden Juden wohnen, ihre Beschäftigung und die Zeitdauer ihres Aufenthaltes in Prag — in diesen Angaben sind freilich die Verzeichnisse weder vollständig noch genau. Einige Juden wohnten zur Zeit der Konskription erst einige Tage oder Wochen im Prager Ghetto, andere aber, die hier ihrer Beschäftigung nachgingen, hielten sich hier auch einige Jahre auf (Maximum 10 Jahre). Diese fremden Juden stammten einerseits aus den Nebenländern der Krone Böhmen, aus Mähren und aus Schlesien, anderseits aus den österreichischen Ländern, aus Ungarn (der Geselle Gotfried, der seit einem halben Jahre in Prag weilte, war aus Ungarn angeblich von den Rebellen vertrieben worden), aus Polen und aus Deutschland. Einen bedeutenden Prozentsatz unter diesen Fremden bildeten die Studenten und jüdischen Lehrer (Präzeptoren). Die Juden aus Polen, von denen 45 Familien gezählt wurden, waren in einem besonderen Extrakt verzeichnet. Gleichzeitig wurde dann (16. Dezember 1704) auch eine Konskription der Liebener Juden durchgeführt, von denen samt Kindern und Dienstboten 267 Personen gezählt wurden, wovon 5 Personen Fremde waren, die in Lieben über ein Jahr lang wohnten. — Diese Zählung erregte scheinbar recht große Aufmerksamkeit und es gingen sogar Gerüchte um, es gäbe im Prager Ghetto an 40.000 Juden (vgl. die Note der Hofkammer an die böhmische Hofkanzlei vom 27. März 1705). 5) Der Kommissionsbericht, der lediglich die Bedingungen anführt, unter welchen die Zählung erfolgte, und deren Gesamtergebnis bietet, ist dd. präs. 19. Jänner 1705 und wurde von den Statthaltern mit einer kurzen Zuschrift, welche trotz ergangener Aufforderung die Reduktionsfrage überhaupt nicht berührte, am 12. März 1705 der böhmischen Hofkanzlei eingesendet. Das beigelegte Zählungselaborat, das für die Genealogie und die Populationsverhältnisse des Prager Ghettos vermutlich von großer Wichtigkeit wäre, ist — soviel wenigstens bekannt — nicht auf uns gekommen.