Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 193 (sequence 197)
- Language
- German
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193 Wege ins Prager Ghetto hinübergehen sollten, die sollten unter Androhung einer hohen Geldstrafe, deren Hälfte den Denunzianten zuzufallen hätte, gegebenenfalls auch einer andern exemplarischen Strafe, von den Judenältesten und dem Quartiergeber angezeigt werden. Mittels Reskript vom 1. Oktober 1708 wurde nicht bloß die Errichtung der Reduktionskommission mit der ihr vom obersten Kanzler gegebenen Instruktion genehmigt — es wurde bloß in Erinnerung gebracht, die Reduktion solle auf die vermögende Juden und jene Rücksicht nehmen, die schon längerer Zeit im Ghetto ihrer Beschäftigung nachgehen —, ebenso die Belassung der Institution des jüdischen Quartiermeisters, sondern auch alle Vorschläge Kinskys gegen den Zuzug fremder Juden. Diese Maßnahmen wurden gleichzeitig den Statthaltern in Böhmen, Mähren und Schlesien intimiert, und die Hofkammer wurde ersucht, den Zolleinnehmern aufzutragen, keine Juden ohne Paß ins Land einzulassen. Wie es die vorherige Judenkommission getan, so trug auch die neue Reduktionskommission den Judenältesten auf, eine Ghettokonskription zu Reduktionszwecken durchzuführen. Nach einigem Verzug legten die Judenältesten anfangs 1709 die angeforderte Konskription vor, doch in so verworrener Form, daß sie ihnen zu unverzüglicher Richtigstellung zurückgegeben wurde. Der Kommission wurde auferlegt, der böhmischen Kanzlei nach Wien alle vierzehn Tage Bericht über den Fortgang der Reduktionsarbeiten zu erstatten und selbst eine Okularvisitation des Ghettos vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgten noch während des Aufenthaltes Kinskys in Prag und der Obristkanzler berichtete darüber im März 1709 dem Kaiser, der unverzüglich dazu seine Genehmigung erteilte. Es war dies jedoch die letzte Verfügung, die in der Reduktionsfrage der Prager Juden Kaiser Josef I. traf, der im März 1708 die Judenpriviligienbestätigung seines Vaters konfirmiert hatte.18) Nach der Abreise Kinskys von Prag hörte aus unbekannten Gründen die Tätigkeit der Reduktionskommission auf; es ist auch keine Spur davon zu finden, daß die Kommission die anbefohlenen Halbmonatsausweise nach Wien geschickt hätte oder daß die angeforderte Ghettokonskrh>- tion zu Ende gebracht worden, geschweige denn daß es zu irgendeiner Reduktion der Bevölkerung der Prager Judenstadt gekommen wäre. Der Bericht der neuen Judenkommission v. J. 1715, die eine sehr ausführliche Übersicht der Versuche einer Judenreduktion ab 1679 gab, übergeht die Zeit zwischen 1709 und 1714 mit völligem Schweigen. Erst zu Anfang d. J. 1714 gewinnt das alte Reduktionsprogramm wieder Leben: der neue Herrscher, Kaiser Karl VI., äußerte den entschie-