Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 192 (sequence 196)
- Language
- German
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192 dern die jüdischen Abgaben würden richtiger und rascher einkommen, wenn die angesessenen Prager Juden der Armenfürsorge überhoben sein würden. Daher errichtete auch Kinsky kraft der ihm gegebenen Vollmacht sofort nach dem Muster der Reduktionskommission v. J. 1679/80 eine neue viergliedrige Kommission, in die er als Vertreter der politischen Verwaltung den Altstädter Hauptmann Grafen Rudolf von Lissau ernannte, als Vertreter des Appellationsgerichts den Grafen Ferdinand von Herberstein, für die böhmische Kammer den Freiherrn Joh. Brandlinsky und für den Altstädter Magistrat den Primator Gottlob Worzikowsky. Dieser Kommission, die ihre Arbeiten sofort aufnahm, wurde zur Instruktion das Dekret der böhmischen Hofkanzlei vom 9. März 1680 mitgegeben. Ähnlich ausgiebigen Gebrauch machte der Obristkanzler vom Gutachten des Altstädter Hauptmanns für seine Anträge, die den Zuzug von fremden Juden nach Böhmen, namentlich aber nach Prag verunmöglichen sollten und die er noch während seines Prager Aufenthaltes am 12. September 1708 dem Kaiser vorlegte. Kinsky, der den Auftrag orhalten hatte, die Judenquartiermeister abzusetzen und ihnen ihre Register abzunehmen, verwendete sich jetzt selbst für die Beibehaltung dieser Einrichtung und wollte sich ihrer bei Durchführung der Reduktion bedienen. Seine gegen die fremden Juden gerichteten Vorschläge erläuterten zum größten Teil bloß die Anträge des Grafen von Lissau. Kein Jude sollte nach Böhmen eingelassen, geschweige denn aufgenommen und von der heimischen Bevölkerung beherbergt werden, ohne einen Paß und einen Gesundheitsnachweis zu besitzen. Alle vierzehn Tage sollte im ganzen Lande, in den Städten und in den Dörfern, Visitierung gehalten werden, dabei betretene fremde Juden binnen sechs Stunden entfernt und ihre Hehler mit Geldstrafen, Ausweisung oder anderswie bestraft werden; über die Durchführung dieses Befehls sollten mit besonderer Sorgfalt die Statthalter wachen. In Übereinstimmung mit dem Altstädter Hauptmann beantragte auch Kinsky, nach Prag solle kein fremder Jude ohne Bewilligung des Stadthauptmanns eingelassen werden, und zu diesem Behufe sollten die Schreiber an den Stadttoren durch einen besonderen Eid verpflichtet werden. Der Judenquartiermeister sollte die Verzeichnisse der angekommenen fremden Juden dem Altstädter Hauptmann übergeben und diesem sollte auch ausschließlich die Jurisdiktion über alle Torschreiber hinsichtlich des Judeneinlasses zustehen; übereinstimmend mit dem Altstädter Hauptmann beantragte der Obristkanzler auch eine besondere Maßnahme am Poricer Tor. Den Weinbauern auf der Letna sollte streng verboten werden, Juden über die Moldau zu führen; diejenigen fremden Juden, die über den zugefrorenen Fluß oder auf einem andern unbewachten