Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 195)
- Language
- German
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191 tiergeber einen Quartierzettel. Diese Institution hing enge zusammen mit den religiösen Vorschriften, die den Juden die Fremdenbeherbergung und die Unterstützung der Armen zur Pflicht machen. In seinem Berichte verwies Graf von Lissau darauf, daß gerade diese Fremdenfürsorge der Juden die Ursache davon ist, daß eine Menge fremder Juden nach Prag kommt und bei günstiger Gelegenheit sogar hier bleibt; diesen fremden Juden schrieb Graf von Lissau auch die nächtlichen Diebstähle zu. Er machte auch darauf aufmerksam, daß sich die fremden Juden zuerst in andern böhmischen Städten, eventuell auch auf dem Lande aufhalten und erst nach einiger Zeit unter dem Namen von Koliner, Bidschower, Teplitzer, Postelberger u. a. Juden nach Prag ziehen. Zur Verhinderung des Zuzugs dieser zahlreichen und ungebetenen fremden Gäste ins Prager Ghetto beantragte der Altstädter Hauptmann mehrere Maßnahmen. Zunächst sollten in den Kreisen, namentlich aber an der Grenze die fremden Juden nicht durchgelassen werden, jene ausgenommen, die mit ordentlichen Pässen versehen wären. In den Städten und auf den Einzelnen Herrschaften sollten von Zeit zu Zeit Visitierungen stattfinden, wobei die fremden Juden vertrieben und ihre Quartiergeber empfindlich bestraft würden. Nach Prag sollte kein Jude ohne Bewilligung des Stadthauptmannes gelassen werden, ausgenommen die in Prag angesessenen Juden; die Schreiber an den Toren sowie an der Podskaler Überfuhr — sämtliche sollten in der Judenfrage dem Altstädter Hauptmann unterstehen — sollten verpflichtet sein, jede Woche das Verzeichnis derjenigen Juden vorzulegen, die nach Prag eingelassen worden wären, und ein analoges Verzeichnis sollte auch der Judenquartiermeister vorlegen. Eine besondere Verfügung sollte am PofiCer Tore getroffen werden, wo die Liebener Juden passierten, welche Fleisch hereinschafften. Schließlich sollten auf die Nacht alle Kähne verschlossen werden, um den fremden Juden die Einschmuggelung auf der Moldau zu unterbinden. Diese Verfügungen hielt Graf von Lissau für wichtig nicht bloß für die Reduktion des Prager Ghettos, sondern auch zur Vermeidung der Gefahr der ^.polnischen Kontagion", der Pest. In der Tat identifizierte sich der oberste Kanzler ohne Rücksicht darauf, daß in Wien eine Stabilisierung der Zahl der Prager Judenschaft mit 12.000 Personen projektiert war, mit der Meinung des vorläufigen Berichtes der zweigliedrigen Judenkommission, und auch er hielt es für notwendig, aus Prag nicht bloß alle fremden Juden zu entfernen, sondern auch diejenigen, die bloß eine kleine Kontribution zahlten oder überhaupt nichts, sowie auch die unnützen bezw. verdächtigen Personen. In seinem Bericht an den Kaiser führte er aus, durch diese Maßnahme würde die bisherigen jüdische Kontribution nicht nur nicht leiden, son-