Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 191)
- Language
- German
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187 liehe Revision ihres Verzeichnisses durchzuführen, und strichen dann daraus insgesamt 69 Personen bezw. Familien. So verschwanden aus ihrer Liste nicht bloß jene Juden, welche nachwiesen, daß sie Kontribution zahlen und krankheitshalber oder aus geschäftlichen Gründen nicht früher erscheinen konnten, sondern auch jene, die nachträglich eine von der böhmischen Kammer ausgestellte Aufenthaltsbewilligung vorwiesen, zu denen aucn die Juden gezählt wurden, welche i. J. 1670 aus Wien oder durch den Aufstand aus Ungarn vertrieben worden waren und die Erlaubnis hatten, sich in den habsburgischen Ländern niederzulassen.10) Die Kommissäre übersandten den Statthaltern das Verzeichnis der aus der Liste der Ausgewiesenen gestrichenen Personen und forderten neuerdings die Erlassung eines Verbotes auf Beherbergung fremder Juden, die sich etwa ohne Bewilligung nach Prag einschleichen sollten; in Übertretungsfällen sollten die Judenältesten und die Hehler verantwortlich sein.11) Die Ausweisung der fremden Juden wurde jedoch aus unbekannten Gründen nicht durchgeführt; das Ergebnis würde übrigens nicht bedeutend gewesen sein, denn nach Richtigstellung der Ausgewiesenenliste und nach Abzug der jüdischen Präzeptoren und Studenten sollten das Prager Ghetto nur etwa 450 Personen bzw. Familien verlassen. Es war dies jedoch keineswegs ein Anzeichen dafür, daß das Interesse der Regierung an der Judenfrage abgenommen hätte, sondern dieses wurde binnen kurzem neuerlich belebt. Anlaß dazu bot die Reise des obersten böhmischen Kanzlers Grafen Wenzel Norbert Kinsky nach Prag i. J. 1708. Die hauptsächlichste Ursache der Reise des Grafen Kinsky bildete freilich die Organisierung der von den böhmischen Ständen im Frühjahr des Jahres 1708 bewilligten Akzisen und die Rektifikation des Katasters in Böhmen.12) Neben diesen und noch andern Aufgaben betraute die Instruktion den obersten Kanzler im § 9 auch damit, das Reduktionsproblem in die gehörigen Bahnen zu lenken. Er hatte deshalb nicht bloß in Prag eine neue Reduktionskommission zu bestellen, die nach seiner Anleitung ein Gutachten über die Frage ausarbeiten sollte, ob es notwendig sei, die Zahl der Prager Juden herabzusetzen oder nicht, sondern auch die Judenquartiermeister abzusetzen und ihnen ihre Register abzunehmen. Diese Verfügung war gewiß vom Mißtrauen der Wiener Regierung den Statthaltern gegenüber diktiert, einem Mißtrauen, das vermutlich bis zu einem gewissen Grade berechtigt war. Binnen fünf Jahren war in der Tat die Reduktionsfrage um keinen Schritt vorwärts gekommen und die saumselige, ja nachlässige Durchführung der Konskription der fremden Juden konnte dieses Mißtrauen nur steigern.