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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 186

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 186 (sequence 190)
Language
German
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IRI
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186 butionslisten und der jüdischen Perdonbücher vorgenommen werden. Laut dieser Zählung, zu der es in der zweiten Dezemberhälfte 1704 kam und deren Richtigkeit von den Judenältesten durch einen besonderen Eid vor der Kommission beschworen werden mußte, weilten damals in Ghetto insgesamt 10.480 Personen, worunter 8.958 in Prag angesessene Juden waren, 854 Juden aus Böhmen und 668 fremde Juden.4) Die böhmische Hofkanzlei, der von den Statthaltern die detailierte Judenkonskription zugleich mit einem knappen Bericht der Reduktionskommission vorgelegt worden war,5) verordnete nachträglich auf Wunsch der Hofkammer6) auch noch die Verzeichnung jener fremden Juden, die keine Kontribution zahlten und ohne amtliche Bewilligung sich nach Prag eingeschlichen hatten. Die Herstellung dieses Verzeichnisses wurde wiederum der Reduktionskommission anvertraut, die nach einigen Schwierigkeiten erst im November 1706 das angeforderte Verzeichnis vorlegte, indem sie gleichzeitig um Belehrung ersuchte, wie und durch wen die Vertreibung der fremden Juden zu geschehen habe, sowie um Herausgabe einer Verordnung bat, daß den Prager angesessenen Juden nicht gestattet sein solle, Juden aus der Fremde Unterkunft zu bieten. Laut dieses von der Kommission angelegten Verzeichnisses hielten sich i. J. 1706 in der Prager Judenstadt im ganzen 746 fremde Juden auf, die keine Kontribution zahlten, das Verzeichnis war jedoch, wie man auf den ersten Blick feststellen kann, sehr mangelhaft. Der größte Fehler war, daß die Kommissäre darein — natürlich unberechtigterweise — alle Juden eingetragen hatten, welche vor der Kommission nicht erschienen waren, ohne nach der Ursache ihres Fernbleibens zu forschen.7) In der Tat erhoben gegen Ende August 1707 die Judenältesten wegen der Unkorrektheiten dieses Verzeichnisses, in das sogar solche Juden aufgenommen worden waren, die eine Aufenthaltsbewilligung für Prag hatten und Kontribution zahlten, bei den Statthaltern Beschwerde. Außerdem ersuchten die Judenältesten auch um die Aufenthaltsbewilligung im Ghetto für jüdische Präzeptoren und Studenten. Die Statthalter traten diese sowie noch einige andere Beschwerden der Juden der jüdischen Kommission zur Untersuchung ab; außerdem erlangten die Juden ein kaiserliches Reskript des Inhaltes, daß die jüdischen Präzeptoren und Studenten aus dem Verzeichnis der aus Prag Abzuschaffenden ausgeschieden werden.9) Die Kommissäre machten kein Hehl daraus, daß sie in das Verzeichnis zur Strafe wegen Ungehorsam alle Juden eingetragen hatten, welche der Vorladung nicht Folge geleistet hatten, und natürlich auch alle jene, die nicht auf der Stelle die Aufenthaltsbewilligung für Prag vorzuzeigen in der Lage waren. Sie zögerten freilich nicht, eine gründ-

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