Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 187)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0188-2644529- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
183 modo collectandi sehr untreu umbgehe. Und wan nun wir endtlichen die gradus execucionis wider die Judenschaft ergreiffen, vorerwehnte regierer dabey nichts leyden, sondern auf Unkosten der gemeinde in arrest auf dem Altstädter rathaus sitzen und dabey gute täge sich anthuen, ja wann... der jüdische magistratus und desselben gantze regierung recht betrachtet wird, so befinden wir änderst nicht, als dass dieselbe in sich Selbsten ein ens superfluum et ipsismet Judaeis nocivum seye . . ." 65) Das Gesuch ist namens der Pächter, welche den jüdischen Perdon um eine jährliche Zahlung von 50.000 fl. auf die Dauer von drei Jahren gepachtet hatten, vom Prager jüdischen Primator Samuel Isak Sachsel und Wolf Franckel unterzeichnet. 56) Note der Hofkammer an die böhmische Hofkanzlei dd. 31. März 1702. 57) Mit Dekret vom 27. April 1702 wurden in die Judenkommission anstelle des Grafen von Wrtby und des Appellationsrates Ebelin ernannt: der Prag-Neustädter Hauptmann Franz Ferdinand Berchtold und der Appellationsrat Dr. Christian Paraubek. 58) Dem Gutachten dd. präs. 26. Juni 1702 waren mehrere Beilagen und Pläne beigeschlossen, von denen sich drei Zuschriften des Altstädter Rats an die Kommission dd. präs. 29. April, 6. Mai und 18. Mai 1702 erhalten haben. 59) Dekret der böhmischen Kanzlei vom 22. Dezember 1702.