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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 182

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 182 (sequence 186)
Language
German
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182 45) „allermassen die Liechtensteinische haüser in der anzahl so numeros und lauter wohl auserbaute grosse einträgliche haüser seindt, in welchen sich die reicheste Juden, die Ihro Maj. ichtwas contribuiren können, mehrentheils aufhalten thuen." 4e) „die Juden als ertzfeinde der christlichen religion denen bey der kirchen zum hl. Geist öfters auch processionsweis und mit dem hochwürdigen gueth aus und eingehenten priestern und andern andächtigen frommen Christen alsobald in die äugen fallen und von ihnen Juden aus ihren fenstern und haüsern ihrer angebohrnen arth nach verhönet und verspottet werden sollten." 47) Es war dies einerseits das in der Zigeunergasse in der Nachbarschaft der sog. Zigeunersynagoge liegende Haus, anderseits das sog. Fitznerhaus an der Ecke der Zigeuner- und Judengasse. 48) Die Kommission erinnerte daran, daß dadurch den Juden keineswegs das „jus portarum vel civitatis muris conclusae" erteilt werde, dessen sie nicht würdig seien. 4Ö) Es wäre vielleicht möglich, diesen Antrag mit den Untertansverhältnissen jener Zeit zu vergleichen, indem die Obrigkeit gegen bestimmte Taxen zur Eheschließung ihrer Untertanen bzw. zu deren Abzug von der Herrschaft ihre Bewilligung erteilte. 50) „ad reductionem familiarum auch dieses nothwendig zu beobachten ist, damit doch so vielen frembden unbekannten und höchst gefährlichen Juden der freye zutritt und aufenthalt in der Judenstadt nicht gestattet werde, dan alle land- und frembde Juden aus Pohlen und vielen andern orthen anhero frey sich begeben und bey ihren befreunden viele zeith, ja wohl gar bies in ihr endt verbleiben, ohne das sie einen heller Ihro Maj. contribuiren.u 51) „quo (gemeint ist die Kontribution) cessante cessat et tolerantia, utpote unicissima causa propter quam." 52) Dieser charakteristische Absatz des Gutachtens, dessen Formulierung des öfteren in jener Zeit auch anderswo wiederkehrt, lautet: „Und gleichwie hierdurch ein Gott und allen heyligen wohlgefälliges werckh gestiftet wird, wan deren feinde, wie die Juden seind, von uns menschen nicht geheichelt und geschmeichelt, sondern in solum testimonium fidei sub virga ferrea gehalten und so viel möglich mehrers in der zahl vermindert als vergrössert werden." *») Dd. 9. November 1700. 54) Diesem ausführlichen Abschnitt, der wertvolle Belehrung über den Charakter und die Kompetenz des jüdischen Magistrates bietet, entnehme ich folgenden charakteristischen Passus: „die erfahrenheit gibt, dass die eintzige oder zum wenigsten die größte ursach dessen seye, worumb die Juden in contribuendo nicht gefolgen können, weil sie nomine communitatis wegen der so oftmaligen jüdischen wähl sowohl des magisträts, nemblich der sogenannten regierer, als auch gemeinältisten, und was deme mehr anhängig ist, über die massen grosse ausgaben bestreiten, ein jedweder aus ihnen primas oder regierer seyn will, wodurch unter ihnen allerhand factiones entstehen, eine die andere mit grosser geldversplitterung überwinden will, bald eine, bald die andere kostbahre reysen sich nicht gereuen lasset und endtlich beyde zugrunde gehen. Sothaner magistrat auch mit der gemeinde, wie öfters geklaget worden, in dem repartitionswesen und

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