Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 181 (sequence 185)
- Language
- German
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181 36) Vgl. den Bericht des Altstädter Hauptmanns an die Statthalter dd. 10. Dezember 1708, wo angeführt erscheint, daß der Altstädter Hauptmann gelegentlich einer Visitierung der Wohnung des Bunem Eger diesen warnte. Winkelschule zu halten, doch habe diese Warnung keinen Erfolg gehabt, denn eine neuerliche, unvermutete Visitierung brachte zutage, daß bei Bunem Eger tatsächlich am Sabbat Synagoge gehalten wird; daher wurden alle Anwesenden verhaftet und eingekerkert und die Schule amtlich versiegelt. Weil jedoch Bunem Eger das amtliche Siegel herabgerissen hatte und in seiner Tätigkeit fortfuhr, forderte der Altstädter Hauptmann, er solle exemplarisch mit einer Geldbuße von 200 fl. bestraft werden, welche dem bedeutenden Reichtum Egers angemessen sei. 37) In den Quellen liest man diese Formen: Liebermann, Liebemann und Liebmann. 39j Das Gutachten dd. präs. 5. November 1700 ist von allen Mitgliedern der jüdischen Kommission unterzeichnet (s. oben Anm. 30) „weilen nemblichen in einem judenhaus sich wohl 20 und mehr familien verbergen und gleichsamb'wie die hering in denen tonnen übereinander liegen, wo bey denen Christen in einem haus kaum der 20te theil der innleüthen zu finden ist." 40) Weiter unten heißt es: „da herentgegen die altschuel und deren gantze circumferentz den von uns genombenen augenschein nach nicht ein eintziges erbautes haus in sich haltet, sondern in lauter Cammer und schluppwinklen unter der erden bestehet, welche von einigen jüdischen nichtsnutzigen lumbengesindl noch zum grosten schaden der Christenheit gleich als von dem wilden vieh bekrochen und bewohnt werden, folgbar die utilitas publica es Selbsten fast gebiethet, damit diese zu verhölung der diebstählen und zu vielen andern unheyl dienente gantz abseithige raubnester zerstöret und abgeschaft werden sollen." 41) „auf damit diese scandalose gedächtnuss, wie nemblichen die unter dem fluch Gottes immer darstehende Jueden gleich gegen unsern wahren gotteshaus des hl. Geistes ihre vor Gottes angesicht verworffene ceremonien und lästerliche lehre gehalten haben, radicitus gehoben und abolirt, auch nimmermehr zu welcher zeith es auch immer wolle wieder daselbst eingeführt werden könne und möge." 42) Die Klausersche Karte v. J. 1690 nennt diese Gasse Rabbinergasse — ihre Fortsetzung bildete die Heiligengeistgasse, die das Viertel beim hl. Geist von den Liechtensteinhäusern trennte —, die gleichzeitige Karte von Bayer-Conavale (darüber siehe Kap. 6.) nennt sie Judenring (der jüdische ring oder vornembste gassen), ähnlich wie auch die Karte Klausers v. J. 1700 (die haubtgasse oder judenring). 43) Unter den Synagogen des neuen Ghettos werden erwähnt: die Synagoge in der Zigeunergasse, die Synagoge in der Langen (der späteren Rabbiner-) Gasse (Schul oder Synagog im Weitenhof), die Altneusynagoge, die hohe Schule, die neue Schule, die Meisl-Schule, die Popper-Synagoge, die Klaus- und die Pinkas-Schule. Wenn das Gutachten der Judenkommission davon spricht, daß alle diese Synagogen bereits erneuert waren, so stimmt dies freilich, wie aus der vorausgeschickten Darlegung über die Popper-Synagoge hervorgeht, nicht mit der Wahrheit überein. 44) „wegen welchen ja fast monatliche verarrestirungen der ältisten and viele andere ungelegenheiten vorbeygehen."