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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 179

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 179 (sequence 183)
Language
German
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179 22) „in dieser alten schuel die jüdische ceremonien bey tag und nacht, mehr als in allen änderten Synagogen geübet werden und dieses vielleicht darumben, weilen sie in ihrem den 19. Aprilis anno 1690 an Ihro Maj. eingereichten memoriali anführen, samb diese alte schuel propter estimationem et per totam Europam depredicatam antiquitatem über 900 jähre gestanden . . ." 23) Diese Nachricht ist unter unsern Akten nicht erhalten. Es scheint jedoch, daß dieser Rabbiner Liepman Grätz gewesen, ein angesessener Prager Jude und Jungbunzlauer Rabbiner, der auf Befehl des Altstädter Hauptmanns Grafen von Guttenstein verhaftet und eingekerkert wurde; vgl. das Dekret der böhm. Kanzlei vom 19. Jänner 1693 und die Beschwerde der Judenältesten dd. präs. 25. Feber 1693 sowie auch die Rechtfertigung des Grafen von Guttenstein dd. präs. 9. Juli 1693. 24) Relation der Kommissäre dd. präs. 26. Feber 1693. 25) Die Juden bezichtigten den Grafen Guttenstein, daß er „einals den andern weeg von aussaugung und gäntzlichen Unterdrückung unsrer und der armen gemeinde nicht abweichet, indeme derselbe all erdenkliche unheyl sowohl der gesambten gemeinde, als auch deren privat persohnen zufüget, massen derselbe die Juden, ob es schon widerrechtlich und unbillich gewesen, mit arrest belegen zu lassen sich zum öftern unterwunden", und brachten 5 Beschwerdepunkte vor: daß „1. gleich nach der feüersbrunst mehr besagter h. haubtman von der Prager jüdischen gemeinde erstlich 1000 fl. hernachmals widerumben 100 duggaten unbillich erhoben, so hat auch 2. die arme gemeinde wegen des aus seinem haus und garten geführten Schuttes in einem jähr 650 fl. zahlen und destwegen der armen abgebrandter gemeinde schutt in der judengassen ligen lassen müsten; zu deme 3. haben etwelche Juden, welche nach der feüersbrunst zu bauen angefangen, zuvorhero sich bey ihme h. haubtman anmelden und abfinden müssen; so zeügen auch 4. der gemeinde raittungen klar, daß zu jener zeit, als die Judenaltisten wegen der ruckständigen steüergaaben in arrest gesessen, wan einer die abwechslung mit denen andern ältisten genüssen wollen, ihme zu 12 r. th. spendiren müssen, zu geschweigen 5. als auch hernachmahls der tandlmarck gesperret gewesen und dardurch ein jeder zu entrichtung seines contingentis angehalten worden, wan gleich ein und anderer seinen theil solchen contingents abgeführet hat, so haben theils derselben doch vor erlangter eröffnung sich allda anmelden und einstelen müssen, anjetzo aber als durch renovation der quota und rathswahl die jüdische gemein in eine bessere Ordnung als zuvorhero gesetzt und das ordinari contigent ordentlich abgeführet wird, er h. haubtman der armen gemein in allen anderen begebenheiten und fällen zu begegnen sich höchstens bemühet, wessentwegen dan wir deme vorzubiegen und E. k. und k. Maj. allergnädigsten schütz und allerhöchste hilfe anzurufen, allerunterthänigst veranlasset worden." 2Ö) Die erste Beschwerde der Juden, welche die in der vorigen Anm. zitierten Bezichtigungen enthält, ist dd. präs. 25. Feber 1693; die zweite Beschwerde ist nicht erhalten, ihr Inhalt ergibt sich jedoch aus dem Wortlaut des Hofdekrets vom 9. März 1693 (vgL die folgende Anm.). 27) Hofdekret vom 9. März 1693. ss) Dd. präs. 28. Mai 1693. 2o) Hofdekret vom 8. Juni 1693.

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