Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 175)
- Language
- German
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171 Statthalter stellten nun einerseits den Antrag, es möge zum Zweck des Häuserauskaufs beim Altstädter Magistrat eine eigene Kommission errichtet werden, welche unter Zuziehung von Bausachverständigen einen gerechten Preis festsetzen sollte, anderseits aber sollte zwecks definitiver Fixierung der Bedingungen für die Reduktion der jüdischem Bevölkerung auch die böhmische Kammer gehört werden. Sehr scharf , äußerten sich die Statthalter in der Frage der jüdischen Selbstverwaltung, die sie für überflüssig, kostspielig und den Juden selbst nachteilig erklärten; sie verlangten daher die Aufhebung des jüdischen Magistrats and Übertragung seiner Kompetenz an den Altstädter Magistrat.54) Ihr ßericht klang in den Rat aus, im Hinblick auf den Gesamtkontributionsrest aller Judenschaft Böhmens in der Höhe von 70.000 fl. den Juden mit der Vertreibung zu drohen. Der Eile, welche die Statthalter bei Ausfertigung ihres Begleitmemorials zum Gutachten der Judenkommission und dessen Absendung nach Wien an den Tag gelegt hatten, entsprach keineswegs eine ebenso rasche kaiserliche Entscheidung. Die Ursache, weshalb sich die Erledigung der Anträge der Judenkommission und der Statthalter verzögerte, lag in erster Linie im energischen Auftreten der Hofkammer zugunsten der Juden, wodurch sich mit einer gewissen Abtönung die Lage von 1689/90 wiederholte. Wie im Jahre 1689, so wurde jetzt uinsomehr die jüdische Frage von der böhmischen Hofkanzlei und der böhmischen Kanzlei (und natürlich auch vom Altstädter Magistrat) für eine vorwiegend politische Frage angesehen und daher hatte sich auch die böhmische Kammer mangels einer Einladung weder an den Verhandlungen der Judenkommission beteiligt noch war sie für sich allein entweder gleichzeitig oder wenigstens nachträglich um ihre Wohlmeinung befragt worden. Das Referat der Statthalter ahnte immerhin, daß dieses Fernbleiben der böhmischen Kammer ernstliche Schwierigkeiten verursachen könne — an belehrender Erfahrung aus jüngster Vergangenheit fehlte es nicht —, doch waren die Statthalter der Meinung, es werde ihnen gelingen, eine grundsätzliche Entscheidung ohne Eingreifen der böhmischen Kammer zu erlangen, und die Kammer wollte man erst dann — modern ausgedrückt — zur Ausarbeitung der Durchführungsverordnung zum Rahmengesetz miteinladen. Neben dem sachlichen Widerstreit in der Anschauung der politischen und der käme ralen Staatsverwaltung bezüglich der Judenfrage, einem Widerstreit, der sich in der voraufgegangenen Zeit wiederholt ausgewirkt hatte, fiel auch die Prestige-Eifersucht der beiden erwähnten Zweige der Staatsverwaltung ausschlaggebend in die Wagschale. Die böhmische und die Hofkammer mit ihr fühlten sich sicherlich durch ihr Beiseiteschieben