Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 174)
- Language
- German
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170 rung ihres Antrags hervorgeht, stellte es sich die Kommission v. J. 1700 so vor, die jüdischen Ehen würden sich keineswegs erst durch die Bewilligungsverweigerung, wovon dort überhaupt keine Rede ist, sondern bereits durch die abschreckende Höhe der Taxen beschränken. Aus diesem Antrag, der die Judenehen von einer Bewilligung der christlichen Obrigkeit und von der Erlegung der Taxe49) abhängig macht, erwächst ganz logisch der spätere Antrag, das Regulativ der Judenehen solle ein streng festgesetzter numerus clausus der jüdischen Familien bilden. Ähnliche Erfolge, d. h. eine durchgreifende Herabsetzung der jüdischen Bevölkerung, erhoffte dann die Kommission auch von der Bekämpfung der fremden Juden.50) Eine notwendige und unerläßliche Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Anträge erblickte die Kommission in einer genauen Konskription der gesamten Prager Ghettobevölkerung; den grundlegenden Gesichtspunkt sollte dabei die Unterscheidung von kontribuierenden und nichtkontribuierenden Juden bilden, denn die Kontribution ist nach den eigensten Worten des Memorandums der einzige Grund der Judentoleranz.61) Diese Konskription sollte die Vertreibung aller unnützer Juden im Gefolge haben, d. h. jener Juden, die keine Kontribution zahlten; ihre Rückkehr sollte durch wiederholte Visitierungen des Ghettos und strenge Strafen hintangehalten werden. Diese Verringerung der Zahl der jüdischen Bevölkerung52) wird nach der Überzeugung der Kommission der katholischen Religion und dem allgemeinen Besten in gleicher Weise dienlich sein, namentlich aber der Prager Altstadt. Die Kommission wies interessanterweise auch darauf hin, daß die Juden im Vergleich zu den Christen sehr schlechte Konsumenten seien. Sie übertreibt gewiß etwas mit der Bemerkung, der Tageskonsum einer Christenfamilie wiege den Monatskonsum einer Judenfamilie auf; es ist dies jedoch sicherlich ein beredtes Dokument zum Vergleich der Lebenshaltung bei Christen und Juden, sowie ein Dokument für die jüdische Sparsamkeit, mochte sie nun gemußt oder gewollt sein. Eine mehr ins Detail gehende Forschung wird dann auch beurteilen können, bis zu welchem Grade die Judenkommission mit ihrer Behauptung recht hat, daß ein einziger Bürger an Kontribution und indirekten Steuern mehr zahle als 100 Juden. Auf Grund dieses Gutachtens wurde von der böhmischen Kanzlei in ungewöhnlich kurzer Zeit, binnen vier Tagen, ein Referat für den Kaiser53) ausgearbeitet, worin sich die Statthalter das Votum der Judenkommission völlig zueigen machten. Sie fügten bloß hinzu, daß die Prager Juden ihre Kontribution bis Ende 1699 richtig bezahlt haben — für das Jahr 1700 waren sie jedoch mit 35.923 fl. im Rückstand. Die