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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 167

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 167 (sequence 171)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0172-2644513
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167 jedoch den Juden noch ein recht umfangreicher Baublock im Sprengel der Heiligenkreuzkirche und des Cyriakenklosters belassen sowie ein Häuserblock auf dem Nebenrecht des St. Georgsklosters. Falls die Judenkommission in den Jahren 1689 und 1690 in der völligen Vernichtung des Ghettos eine einzigartige Gelegenheit zu restloser Erfüllung der Maximalforderungen der Altstadt auf Zurückdrängung der Judenstadt in den vorweißenbergischen Umfang sowie nach souveräner Verkleinerung und geradliniger Begrenzung des neuen Ghettos erblicken durfte, so war nach Ablauf eines Jahrzehntes an die Restitution dieses Planes garnichtmehr zu denken. Nur im ersten Augenblick unter dem frischen Eindruck der Katastrophe mochten sich die Altstädter der Täuschung hingeben, daß die Brandstätte der Judenstadt sogut wie wertlos sei und daß der Auskauf der Judengründe daher keinen sonderlichen Aufwand erfordern werde. Doch bei späterer kühlerer Überlegung stellte sich die Erkenntnis ein, daß die hypothekare Belastung der Judenhäuser, der das Feuer nichts hatte anhaben können und deren ganze Schwere nach Vernichtung der Häuser auf die Brandstätten überwälzt war, den Brandstellenauskauf derart verteuerte, sodaß sich bei der bedrängten Finanzlage weder die Altstädter Gemeinde noch die Altstädter Bürgerschaft daran wagen konnte, die durch den Brand selbst empfindlich geschädigt war. Der Umstand aber, daß auf den Judenhäusern auch nicht unbeträchtliche christliche Hypotheken hafteten, konnte den Auskauf der Judenhäuser nicht erleichtern, geschweige denn die komplizierten Eigentumsrechte der Partikularhäuser aufheben. Mit fortschreitender Rekonstruktion des Ghettos entschwand natürlich wie schon erwähnt die Hoffnung auf eine durchgreifende Verkleinerung des jüdischen Besitzstandes in unabsehbare Fernen. In der Nüchternheit des gegenwärtigen Antrags der Prager Altstadt spiegelt sich ganz deutlich die Rückkehr zu sachlicher Beurteilung des tatsächlichen, für die christliche Bevölkerung der Altstadt unerfreulichen Zustandes und die Erkenntnis ihrer äußerst beschränkten Möglichkeiten. Und die gleiche Ernüchterung hatte sich — wie aus dem Gutachten der Judenkommission hervorgeht — auch in den politischen Kreisen eingestellt, die gern oder ungern die Resignation der Altstädter Gemeinde teilen mußten. Letzten Endes war die Judenkommission in der Frage der Abtretung der Judenhäuser den Juden noch wohlgesinnter als der Antrag der Altstädter; in der Frage der Judenvertreibung aus dem Heiligenviertel entschied vor allem der religiöse Gesichtspunkt, wie überhaupt der Antisemitismus der Judenkommission eine starke religiöse Färbung aufwies. Die so verkleinerte Judenstadt sollte im Sinne der Judenkommission mit sieben Toren abgesperrt werden,48) von denen nur einige, die

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