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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 165

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 165 (sequence 169)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0170-2644511
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165 des XVIII. Jahrhundertes war schon so weit gediehen, daß die jüdische Bevölkerung zahlenmäßig fast schon die christliche Bevölkerung der Altstadt überwog, freilich unter den schwierigsten Unterkunftsverhältnissen, denn in einem Judenhause wohnten zwanzig und mehr Familien.39) Trotzdem — so lautete die Darlegung der Kommissäre — den Altstädtern durch kaiserliches Privileg die Rückgabe der Liechtensteinhäuser garantiert worden war, so wäre ihre Scheidung von den Judenhäusern auch aus dem Grunde äußerst schwierig, da sie wegen ihrer schlechten Nachbarschaft niemand unter den Christen kaufen würde; die Hauptursache, den Mangel an finanziellen Mitteln, hatte das Memorial der Altstädter Gemeinde genannt. Hingegen befinden sich anderswo in Judenhänden Häuser, die an der Peripherie der Christenstadt liegen, wo sie nicht bloß an Christenhäuser grenzen, sondern sogar an christliche Kirchen. Dazu gehört namentlich in der Nachbarschaft der Heiligengeistkirche die Alte Synagoge, die auf wiederholtes Ersuchen des Erzbischofs Johann Friedrich von Waldstein — gemeint ist hier namentlich die Beschwerde des Erzbischofs vom 2. Jänner 1693, von der weiter oben die Rede war — geschlossen worden war, weil sie während des jüdischen Gottesdienstes am Sabbat einen derartigen Lärm verbreitete, daß fast kein Priester beim hl. Geist am Samstag Messe zu lesen wagte. Aus diesen Gründen muß diese Synagoge für immer gesperrt bleiben. In ihrer Umgebung, die immer noch mit Ruinen jüdischer Häuser erfüllt ist, halten sich größtenteils arme und bettelnde Juden auf, die keine Kontribution zahlen und eine große Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.40) Daher müsse man vor allem an dieser Stelle — ut a principio omnium principiorum — mit einer Absonderung der Judenhäuser beginnen und den Juden das Viertel um die Alte Synagoge41) entziehen, welches in die Altstadt eingegliedert werden würde. Ein Protest der Juden, daß die Alte Synagege seit einigen Jahrhunderten in ihrem Besitze sei und ihnen daher nicht entzogen werden könne, sei belanglos, da die Stellung der Juden und ihres gesamten Besitzes bloß auf königlichem Geleit beruhe (sub salvo conductu), und ihre Tolerierung, die lediglich vom Willen des Herrschers abhänge, sodaß sie jederzeit abgeschafft werden könnten, erstrecke sich bloß auf eine einzige Gasse. Damit war der sog. Judenring gemeint, den man auch als Rabbinergasse bezichnete.42) Überdies könnten die Juden — so fuhr das Gutachten fort — die Alte Synagoge mit Leichtigkeit entbehren, da sie daneben noch neun andere sehr prunkvolle und geräumige Synagogen besäßen, also eine größere Anzahl, als ihnen ursprünglich bewilligt war.43) Die vermögenderen Juden aus dem Heiligengeistviertel könnten in die Juden Stadt übersiedeln, wo es noch sehr viele wüste und unverbaute

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