Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 164 (sequence 168)
- Language
- German
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164 tion der Zahl der Prager Judenschaft — es wird davon noch die Rede sein — zum Gesuch der Verwalter der Popper-Synagoge ablehnend und beantragten überdies nach dem Vorschlag des Appellationsgerichtes, im Ghetto eine Visitierung aller Synagogen und Winkelschulen vorzunehmen und alle Schulen über die bewilligte Anzahl zu sperren. Dieser Antrag wurde mit Reskript vom 23. Juni 1718 genehmigt; die Verwalter der Popper-Schule wurden mit ihrem Gesuch abgewiesen — damals war gerade einer ihrer Verwalter, Liebermann Marcus, gestorben —, und es wurde eine Visitierung der Synagogen und Winkelschulen angeordnet. Diese neuen Erhebungen, die dem Altstädter Hauptmann übertragen waren, ergaben, daß im Ghetto neun öffentliche Synagogen bestanden, durchwegs von Stein gebaut, und zwölf Winkelschulen. Die Statthalter stellten dann in ihrem Beferat an den Kaiser den Antrag, alle jüdischen Schulen mit Ausnahme der sieben bewilligten zu schließen. Dieser Antrag hängt aufs engste zusammen mit dem Neuaufleben der Bestrebungen nach einer radikalen Bevölkerungsreduktion des Prager Ghettos, Bestrebungen, die natürlich an die Reduktionsversuche der voraufgegangenen Zeit anknüpften, unter denen uns an dieser Stelle vor allem den Antrag der i. J. 1700 eingesetzten Judenkommission interessiert. Die Judenkommission, der die Durchführung der Verordnung des bereits erwähnten Reskripts vom 15. Feber 1700 aufgetragen war. befaßte sich unter dem Vorsitz des Grafen Anton Nostitz mit dem jüdischen Problem überaus gründlich. Sie gab sich nicht bloß damit zufrieden, durch Andreas Bernhard Klauser einen Plan des wiederaufgebauten Ghettos anfertigen zu lassen und die nötigen Berichte und Angaben vom Altstädter Magistrate einzuholen, sondern sie nahm wiederholt eine Okularvisiation der Judenstadt vor, um die günstigsten Bedingungen der geplanten Scheidung der Judenhäuser von der Christenstadt festzustellen; sie zog ihren Beratungen auch die Judenältesten bei, um ihre eventuellen Einwände zu hören. An diesen Vorbereitungsarbeiten zur Abfassung eines Gutachtens, die bis Oktober 1700 dauerten, nahm als Vertreter der Altstadt der Altstädter Hauptmann teil; der Altstädter Rat hatte seine Anträge, von denen schon oben die Rede war, bereits am 31. März schriftlich eingebracht. Anfang November 1700 legte die Kommission ihr ausführliches Elaborat*8) den Statthaltern vor. Das Gutachten der Judenkommission befaßte sich an erster Stelle mit der vornehmlichsten Ursache des nachweißenbergischen Ghettoaufschwungs, den Liechtensteinhäusern, durch deren Ankauf die Juden tief in christliches Gebiet vorgestoßen waren und sich zum Nachteil namentlich des christlichen Handels ausgebreitet hatten. Die Lage zu Beginn