Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 163 (sequence 167)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0168-2644509- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
163 agogen im Prager Ghetto einige jüdische Winkelschulen, die vor allem dem theologischen Studium der jüdischen Jugend dienten. Die Prager Erklärer des Talmud sowie der übrigen Religionsbücher der Juden — es fehlte unter ihnen keineswegs an gelehrten Männern — blieben in ihrer Tätigkeit nicht auf die Prager und böhmische Judenschaft beschränkt, sondern erfreuten sich auch eines zahlreichen Zulaufs ausländischer Schüler, namentlich aus dem östlichen Europa, in erster Linie aus Polen; in Polen stand übrigens die Wiege von mehr als einem Prager jüdischen Theologen. Gerade in diesen Privatschulen wurde — wie man aus den Klagen von christlichen Seite entnimmt — die jüdische Theologie vorwiegend an der Hand von Schriften vorgetragen, die unumwundnen tiefen Abscheu, ja Haß gegen die Christen atmeten, daher verboten waren und von der Zensur streng verfolgt wurden; das war auch der schwerwiegendste Grund, weshalb diese Winkelschulen in besonderem Maße Gegenstand der amtlichen Obsorge waren. Vor dem Jahre 1708 befanden sich nach dem Berichte des erzbischöflichen Konsistoriums und des Altstädter Sechsherrenamtes im Prager Ghetto fünf solche Winkelschulen: die des Manus Nachod, der jedoch von den Statthaltern eine Vortragsbewilligung hatte, die des Bunem Eger, die des Dr. Mayer im Eckischen Hause, die des David Oppenheimer und die des Moses Eisenstadt. Davon wurden i. J. 1708, wie wenigstens der Altstädter Hauptmann nach dem Ergebnis der Erhebungen des Altstädter Gerichts anführte, nur zwei eröffnet: die eine in der Wohnung des bereits verstorbenen Manus Nachod, dessen Witwe aus der vordem öffentlichen theologischen Anstalt eine wirkliche Winkelschule machte, und die zweite bei Bunem Eger, gegen den der Altstädter Hauptmann eine Zeitlang ohne Erfolg einschritt.36) Es scheint, daß der grundsätzliche Widerstreit zwischen dem Standpunkt des erzbischöflichen Konsistoriums und des Altstädter Hauptmanns in der Wiederaufbaufrage der Popper-Synagoge die Ursache davon war, daß die Statthalter das Gesuch der Verwalter der Popper-Schule ad acta legten. Als sie dann i. J. 1711 wiederum von den Verwaltern der genannten Synagoge ersucht wurden — es war wieder Mardochei Wiener und Liebermann Marcus87) —, ihr Bittgesuch dem Kaiser zur endgültigen Entscheidung zuzusenden, holten sie noch ein Gutachten des Appellationsgerichtes ein, welches — es wurde erst i. J. 1713 vorgelegt — für die Juden ungünstig ausfiel. Doch wurde auch dann das Gesuch der Juden nicht nach Wien gesandt; dies geschah erst auf besonderen kaiserlichen Befehl i. J. 1718, da sich nunmehr die Juden unmittelbar an den Kaiser gewandt hatten. Die Statthalter stellten sich in ihrem Gutachten im Hinblick auf die geplante Reduk-