Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 166)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0167-2644508- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
162 lung der abgebrannten Schule. Sie wurden jedoch mit ihrem Gesuch abgewiesen, ebenso wie sechs Jahre später,34) im Jahre 1702. Erst i. J. 1707, als die Verwalter der Popper-Schule, Mardochei Wiener und Liebermann Marcus, zum drittenmal ihr Ersuchen wiederholten, wurde mit Hofdekret vom „18. Oktober den Statthaltern aufgetragen, sich zu diesem Gesuche zu äußern; die Statthalter holten dann einerseits vom erzbischöflichen Konsistorium, anderseits vom Altstädter Hauptmann die Wohlmeinung ein. Das erzbischöfliche Konsistorium nahm begreiflicherweise mit aller Entschiedenheit Stellung gegen dieses jüdische Gesuch; das Konsistorium führte an, daß die Juden statt der bewilligten sieben Synagogen — die siebente war die Alte Schule — neun öffentliche Synagogen besitzen und überdies noch einige Winkelschulen, durchwegs zum Nachteil der katholischen Religion und der Prager Bürgerschaft, und stellte das Ersuchen, beide überzählige Synagogen niederzureißen und die Wiederherstellung der Popper-Schule nicht zu bewilligen. Günstiger für die Juden lautete das Gutachten des Altstädter Hauptmanns, der seinerseits einen Bericht vom Altstädter Rat abverlangt hatte und dieser wieder vom Sechsherrenamt. Das Sechsherrenamt konstatierte, zwar übereinstimmend mit dem erzbischöflichen Konsistorium, daß von dreizehn Synagogen des alten Ghettos neun erneuert worden seien, machte jedoch aufmerksam, daß nicht einmal diese für das neue Ghetto genügen könnten, das seit dem Brande an Bevölkerungszahl sehr zugenommen habe. Der Altstädter Hauptmann suchte sogar nachzuweisen, daß beide überzählige Synagogen mit Erlaubnis des Kaisers erbaut seien, sodaß die Juden die Verordnung des Reskript vom 15. April 1690 nicht verletzt hätten.35) Hinsichtlich der Popper-Synagoge versicherte er, sie liege inmitten von Judenhäusern, daher völlig getrennt von den christlichen Wohnungen, sodaß darin stattfindender Gottesdienst die Christen nicht stören würde. Ganz im Einklang mit dem Bericht des Sechsherrenamtes legte der Altstädter Hauptmann dar, daß die bisherigen Synagogen für die große Zahl der jüdischen Bevölkerung, welche nach seiner Schätzung 10.000 Personen überstieg, nicht hinreichen; er machte darauf aufmerksam, daß gerade aus Mangel an öffentlichen Synagogen Winkelschulen entstanden seien, die man nur dadurch bekämpfen könne, indem man den Juden eine hinreichende Zahl öffentlicher Schulen bewillige. Daher klang sein Antrag in die Empfehlung aus, den Juden die Wiederherstellung der Popper- Schule zu gestatten. Wie aus den Berichten des erzbischöflichen Konsistoriums, des Sechsherrenamtes und des Altstädter Hauptmanns hervorgeht, bestanden zu Beginn des XVII. Jahrhunderts neben neun öffentlichen Syn-