Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 163)
- Language
- German
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159 Befehl diese Synagoge nicht bloß erneuert, sondern sogar einen neuen Rabbiner dabei angestellt hätten. Die Statthalter beauftragten natürlich sofort die Judenkommission, diese Beschwerde zu untersuchen, Der Bericht der Reduktionskommissäre, den diese am 6. Feber den Statthaltern vorlegten, bestätigte die Richtigkeit der erzbischöflichen Beschwerde.21) Im Wege des Sechsherrenamtes wurde festgestellt, daß die Juden in der Tat nicht bloß das beschädigte Dach und eine Ecke der alten Synagoge ausgebessert und eine neue Tür angeschafft hatten, sodaß alle Spuren des Brandes beseitigt waren, sondern daß sie darin während der letzten Feiertage sogar Gottesdienst gehalten hatten. Die kommissionelle Relation unterdrückte natürlich die Bemerkung keineswegs, daß dies im Gegensatz zum ausdrücklichen Befehl des Kaisers geschehen sei, dementsprechend die alte Synagoge unter die aufgehobenen Synagogen versetzt war; die Relation wies auch darauf hin, daß die Juden in dieser Synagoge viel häufiger Gottesdienst halten als in allen andern Synagogen, indem sie an die im Memorial der Judenältesten vom 19. April 1690 angeführten Gründe erinnerte, die den Juden gerade diese Synagoge so teuer erscheinen lassen.22) Der Bericht schloß mit der Anfrage, ob den Juden die Erneuerung der alten Synagoge geduldet oder ob sie gesperrt werden solle. Über den neuen Rabbiner bei der Alten Synagoge erstatteten dann die Kommissäre gleichzeitig der böhmischen Kammer Bericht.23) Auf diese Relation hin verfügten die Statthalter gleich am 9. Feber die Schließung der Alten Synagoge. Gleichzeitig mit dieser Entschließung suchte die Judenkommission nach vorhergegangenen erfolglosen Versuchen auch der grundsätzlichen Entscheidung des Reskripts vom 15. April 1690 Geltung zu verschaffen; sie trug deshalb den Judenältesten auf, bis 18. Feber sechs Synagogen namhaft zu machen, in denen allein künftighin Gottesdienst gehalten werden dürfe, die übrigen Synagogen sollten unverzüglich aufgehoben werden. Als dann die Juden bis zur festgesetzten Frist das anbefohlene Verzeichnis nicht vorlegten, wandten sich die Kommissäre an die Statthalter mit dem Antrage, den Juden alle Synagogen so lange zu sperren, bis sie den erlassenen Befehl erfüllt hätten.24) Diesen ungünstigen Verordnungen suchten die Prager Judenältesten dadurch die Stirne zu bieten, indem sie sich ungesäumt mit zwei Beschwerdebriefen gegen den Altstädter Hauptmann Grafen Guttenstein unmittelbar nach Wien wandten und ihn nicht nur mannigfacher Demütigungen beschuldigten, die er angeblich sowohl der Judengemeinde als auch Einzelpersonen angetan,25) sondern auch darüber Klage führten, daß er ihnen ihre Alte Schule habe sperren lassen.26) Das