Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 162)
- Language
- German
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158 keit hatte daher den unverhohlenen Beigeschmack bittrer Resignation und Hoffnungslosigkeit und es spiegelte sich darin auch der unerfreuliche wirtschaftliche Zustand der Prager Städte jener Zeit, der das verliehene Recht wertlos machte. Daher war auch das jetzige Reduktionsprogramm der Prager Altstadt nüchterner als der Klausersche Plan, dessen Verwirklichung wegen vorgeschrittener Rekonstruktion des Ghettos derzeit unmöglich geworden war. Das entscheidende Wort zum Reduktionsprogramm fiel freilich der Judenkommission zu, welche sich auf die Stilisierung ihres Gutachtens sehr gründlich vorbereitete. Neben den Fragen, die das Reskript vom 15. Feber 1700 aufgab, hatte sich die Kommission auch mit andern Fragen zu beschäftigen, die mit der ' Reduktion der Judenstadt in engem Zusammenhang standen, darunter befand sich auch die Frage des Synagogenwiederaufbaues, die sich schon bald nach dem Brande eingestellt hatte. So wie der Altstädter Magistrat wiederholt vergebliche Versuche unternahm, damit die Juden bei Wiederaufbau des Ghettos die Baubedingungen des Reskripts vom 15. April 1690 erfüllten, ebenso wachte der Prager Erzbischof darüber, daß die Juden die Bestimmung desselben Reskripts nicht verletzen sollten, nämlich daß sie für ihre religiösen Bedürfnisse von ihren ehemaligen dreizehn Synagogen künftig bloß sechs erneuern dürften. Doch wie manches andere, waren die Prager Juden auch nicht gesonnen die Entscheidung in der Synagogenfrage zu beobachten. So hatten sie bereits gegen Ende des Jahres 1692 die Reparatur der vom Feuer nicht übermäßig beschädigten Alten Synagoge beendigt, an der sie vielleicht die notwendigsten Herstellungsarbeiten schon unmittelbar nach dem Brande hatten vornehmen lassen; zu dieser Erneuerung fühlten sie sich, von ihrer ziemlichen Unversehrtheit abgesehen, vermutlich sowohl durch die traditionelle Ehrfurcht vor dieser Synagoge als auch durch das Bestreben veranlaßt, an den Tag zu legen, daß sie nicht gesonnen seien, ihre Ansprüche auf das Heiligengeistviertel aufzugeben, dessen Mittelpunkt eben die alte Synagoge bildete, während alle andern Judenhäuser in dieser Gegend nicht bloß derzeit, sondern noch einige Jahre nachher im Schutt lagen. Dadurch überschritten die Juden allerdings die bereits erwähnte Entschließung des Reskripts vom 4. Juni 1690, die entgegen dem Gesuche der Prager Judenältesten und der Vorsteher der alten Synagoge bestimmte, daß die alte Synagoge aufgehoben werden solle, da sie außerhalb des aul dem Klauserschen Plan verzeichneten Umfangs der neuen Judenstadt stand.20) Daher beschwerte sich gleich am 2. Jänner 1693 auf die Nachricht von stattgefundenem Gottesdienst in der alten Synagoge der Erzbischof bei den Statthaltern, daß die Juden entgegen dem kaiserlichen