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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 157

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 157 (sequence 161)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0162-2644503
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157 vischen Haus; — bezüglich dieses Viertels erklärte das Memorandum, daß es wahrscheinlich der ältesten Judensiedlung auf Altstädter Boden angehöre.16) Den Juden, welche ihre Häuser bei der alten Synagoge hatten, beantragte das Memorandum als Ersatz für die Überlassung der Brandstellen Bauplätze beim Judenbad, das neben dem Judenfriedhof an der Moldau stand.17) Außerdem machte das Memorandum darauf aufmerksam, es werde notwendig sein, den Juden einige isoliert zwischen den Judenhäusern liegende Christenhäuser abzutreten, falls eine vollkommene Absonderung der Judenstadt durchgeführt werden solle. Die Altstädter stellten jedoch die Bedingung, die Juden müßten von allen in ihren Besitz übergehenden Christenhäusern nicht bloß den zuständigen Pfarren die Stola zahlen, sondern auch der Alstädter Gemeinde und ihrem Kanzler einen Anerkennungszins. Erst in einer solchergestalt umgrenzten Judenstadt wäre es möglich, den Bau von Toren durchzuführen, welche — wie im Schlußteil des Memorandums erwähnt wird — täglich zeitig abends zu schließen wären und auch den ganzen Sonntag und an christlichen Feiertagen gesperrt bleiben sollten, damit so an diesen Tagen den niederen Schichten der christlichen Bevölkerung von Prag und Umgebung der bisher übliche Verkehr mit der Judenstadt unmöglich gemacht werde. Das Schließen der Tore würde den jüdischen Nachtwächtern anvertraut sein, und über der strengen Beobachtung dieser Vorschrift würde einerseits das Sechsherrenamt, anderseits das Altstädter Gericht wachen. Ein Torschlüssel würde beim Bürgermeisteramt, der andre beim Sechsherrenamte und der dritte beim Altstädter Richter erliegen, um im Notfalle — bei Ausbruch eines Feuers, zur Durchführung einer Exekution oder plötzlicher Visitation — den christlichen Ämtern die Möglichkeit zu bieten, jederzeit in die Judenstadt zu gelangen. Der Altstädter Rat forderte die Erteilung einer inappellablen Machtvollkommenheit,18) die Juden zu bestrafen, falls sie es versuchen sollten, durch Änderung des Schlosses oder auf andre Weise den Eintritt in ihre Stadt zu verunmöglichen.10) Zweifellos sah sich die Altstädter Gemeinde zu der Bereitwilligkeit, sich ihres Rechtes auf die Liechtensteinhäuser zugunsten der Juden zu begeben, falls diese ihr entschädigungslos das Viertel bei der alten Synagoge und die zwischen dem Bassevischen Haus und der Heiligengeist- und Paulanerkirche abträten, vor allem aus Mangel an dem nötigen Gelde veranlaßt, um dessentwillen der Auskauf der Liechtensteinhäuser bereits zur Zeit der großen Pest gescheitert war; eine gewisse Bedeutung kam gewiß auch der Kompliziertheit des Eigentumsrechtes an den Judenhäusern zu, namentlich an denen, die laut Privileg vom 8. April 1627 wieder den Christen zufallen sollten. Diese Bereitwillig-

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