Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 153 (sequence 157)
- Language
- German
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153 im Hinblick auf das königliche Dekret vom 6. Juli 1652'— war also das Verlangen, zu verhindern, daß die neuen Tore an der Stelle der alten Tore gebaut würden und so das Ghetto in jenem Umfang verwahrten, den es vor dem Jahre 1689 gehabt. Im Auftreten der Altstädter lag freilich auch eine indirekte Anklage der Statthalter beschlossen, daß sie weder die Interessen und Privilegien der Altstadt hinreichend förderten noch auch darauf bedacht waren, daß die neue Judenstadt nach dem verordneten Plane erbaut werde, wie darauf, freilich vergeblich, der Altstädter Rat hinarbeitete. Aus dem gereizten Ton der Relation der böhmischen Kanzlei an den Kaiser vom 16. Oktober 1699 bezüglich des Konflikts mit der Prager Altstadt kann man sehr klar herauslesen, daß die Statthalter diesen verborgenen Stachel in der Aktion des Altstädter Magistrats sehr gut erkannt hatten. Daher führte natürlich im Verlaufe der weiteren Verhandlungen die Frage der Absperrung der Judenstadt zu neuerlicher Aufrollung der Grundfrage des Ghettoumfanges; der Altstädter Rat sorgte jedenfalls dafür, daß diese mählich dem Vergessen anheimfallende Frage wiederum in den Vordergrund des Interesses trat. Die von den Statthaltern gleich nach Einlangen des jüdischen Protestes zwecks persönlicher Untersuchung der Beschwerde6) verordnete Kommission führte die ihr aufgetragene Visitierung im Beisein des Altstädter Hauptmanns unverzüglich durch und fand, daß im Hinblick auf den Stand v. J. 1689 die Juden in der Tat nichts Neues in Angriff nahmen. Das Referat der Kommission klang in dem Sinne aus, daß man die Reste der alten Tore, die selbstverständlich beim Brande zugrunde gegangen waren, noch bis dato wahrnehmen könne, und betonte auch, daß es gerecht sei, wenn man den Juden als Kontribuenten Sicherheit gönne; es erinnerte auch daran, daß nach dem Brande vom Kaiser anbefohlen worden war, die Judenstadt abzuschließen. Das Referat der Kommission schloß mit dem Antrag, das vom Altstädter Magistrat eigenmächtig weggenommene Baumaterial den Juden zurückzugeben und den Juden nach ihrem Recht und im Interesse der Öffentlichkeit7) den Bau der erbetenen Tore zu gestatten. Zwecks Vermeidung allfälliger Streitigkeiten beantragten die Kommissäre auch noch, es solle von einer besonderen Kommission, in welcher auch der Altstädter Magistrat vertreten wäre, entschieden werden, wo und wie die Judenstadttore errichtet werden sollen; denn Judenältesten wäre dann auch aufzutragen, die Tore wie zu früheren Zeiten über Nacht schließen zu lassen. Die Statthalter befahlen gleich nach Vorlage des kommissioneilen Gutachtens am 10. Oktober dem Altstädter Magistrat, das entzogene Material den Juden zurückzugeben, und hoben auch die Verbindlichkeit n