Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 156)
- Language
- German
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152 Vorgehen wandten sich gleich am 6. Oktober die Judenältesten an die Statthalter mit der Bitte um Schutz und um die Erlaubnis, die Tore an den Stellen erbauen zu dürfen, wo die alten Tore gestanden. Es ist interessant, daß der Altstädter Magistrat, der gleich am 6. Oktober von den Statthaltern aufgefordert wurde, binnen drei Tagen zur jüdischen Beschwerde seine Erklärung abzugeben, die wesentlichste Ursache unerwähnt ließ, die ihn zu so radikalem Vorgehen bewogen hatte. Er begnügte sich lediglich mit dem Hinweis, daß bereits i. J. 1652 die Juden mit ihrer Bitte um Erlaubnis zur Errichtung von Toren am Ende ihrer Gassen abgewiesen worden seien und daß ihnen jüngst das gleiche widerfahren sei, als sie ihre Bitte in der Meinung, man hätte die frühere Ablehnung vergessen, neuerlich vorgebracht. Die lakonische Verteidigung des Magistrats stellte fest, die Juden hätten eigenmächtig gehandelt (proprio ausu), und forderte deshalb ihre empfindliche Bestrafung. In der Tat aber war die Altstädter Gemeinde — wie vielleicht aus ihrer Erklärung geschlossen werden könnte — keineswegs #egen eine Abschließung und Abteilung der Judenstadt durch Tore von der Christenstadt. Auch der Altstädter Magistrat war sich wohl bewußt, wie nützlich eine Absperrung des Ghettos schon aus polizeilichen Gründen sei, um nicht bloß den Verkehr des jüdischen Elementes mit der christlichen Bevölkerung zu beschränken, sondern auch um den Juden Schutz vor Einfällen aufgehetzten Christenmobs in die Judenstadt zu bieten. Die Motive seines Widerstandes entsprangen der Enttäuschung, die namentlich die Altstadt ob des Ghettowiederaufbaues empfand. Während die Statthalter im großen ganzen passiv zusahen, hatten wie bereits oben erwähnt die Juden ohne Rücksicht auf die kaiserliche Genehmigung des Klauserschen Planes ihre Stadt in der grundrißmäßigen Ausdehnung des Ghettos vor dem Brande erneuert, und durch Erbauung der Tore sollte dieser illegal via facti geschaffene Zustand bekräftigt und besiegelt werden. Es war dies übrigens einer jener zahlreichen Kniffe, mittels derer die Prager Judenstadt zahlreiche Gefahren zu vermeiden suchte, die ihr namentlich von den auf Schwächung der Juden berechneten Plänen der Prager Altstadt drohten. Dadurch wäre freilich wieder die Hoffnung der Altstädter Gemeinde auf ein Zusammenpressen der Judenstadt in die vorweißenbergischen Grenzen verloren gewesen,5) was durch die Bestätigung des Planes der Reduktionskommission v. J. 1689 und 1690 — wenigstens scheinbar — zum Greifen nahe gertickt war, in erster Linie aber die Hoffnung auf Gewinnung der Liechtensteinhäuser, die ihr durch das Privilegium Ferdinands II. vom 8. April 1627 gewährleistet waren. Die ureigentliche Ursache des radikalen Auftretens des Altstädter Magistrats gegen den jüdischen Torbau — zu ihrem Vorgehen konnten sich die Altstädter berechtigt fühlen