Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 154)
- Language
- German
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150 schaftlichen Beweggründen bestimmt. Die Katastrophe, welche die Prager Juden durch die Feuersbrunst an ihrer unbeweglichen und an ihrer beweglichen Habe erlitten hatten, war äußerst empfindlich, und ihre schmerzlichen wirtschaftlichen Folgen verspürte das Ghetto recht lange. Daher bemühten sich auch die Juden, die Erlaubnis zu erlangen, alles, was das unbarmherzige Feuer verschont hatte, zu verwerten, und in solchen Fällen, wo die amtlichen Entscheidungen zu ihren Ungunsten lauteten, verfuhren sie rücksichtslos sogar gegen die erlassenen Verordnungen und Verbote. Bereits i. J. 1690, als es den Prager Juden dank wiederholter Suppliken und tatkräftiger Hilfe der böhmischen und der Hofkammer gelungen war, die Wiederaufbaubedingungen des Ghettos ganz wesentlich zu mildern, wodurch der kaum fertiggestellte Klausersche Plan zu einem von der Wirklichkeit fast vollständig überholten historischen Dokument wurde — obwohl noch im Reskript vom 19. Dezember 1693 neuerdings dessen Gültigkeit ausgesprochen war -—, erhoben sich aus der Asche die neuen jüdischen Häuser, durchwegs auf den alten Fundamenten erbaut, in ihrem Äußeren und im Baumaterial von den vernichteten kaum zu unterscheiden. Finanzielle Not zwang das Ghetto, der Befehle nicht zu achten, die für die neuen Häuser ausnahmslos Stein als Baumaterial vorschrieben, und so blieb das wiederholte Einschreiten gegen das Überwiegen von Holzmaterial an den Judenhäusern erfolglos. Ebenso hatte auch die neue Verordnung, die noch i. J. 1693 erschien und neuerdings die Holzteile der Judenhäuser ku entfernen anbefahl, keinerlei Wirkung. Mag auch kein Zweifel darüber bestehen, daß die Prager Juden aus mehreren dringenden Gründen — worunter die schon erwähnte Befürchtung vor einer Verkleinerung der Ausdehnung ihres bisherigen Baubesitzstands gewiß an erster Stelle stand — darauf hinarbeiteten, daß die Erneuerung ihrer Häuser in möglichst raschem Tempo vor sich gehe, so erforderte doch die vollständige Rekonstruktion des Ghettos trotz vermutlicher finanzieller Hilfe vonseiten ausländischer Glaubensgenossen einen längeren Zeitraum. Sicher war bereits im Mai d. J. 1690 — wie schon im vorhergehenden Kapitel dargelegt wurde — die Hälfte der jüdischen Häuser neu aufgebaut, doch in der Folge verlangsamte sich der Baufortgang bedeutend. Daraus ergibt sich m. E., daß etwa nur die Hälfte der ehemaligen jüdischen Hausherren über soviel finanzielle Mittel bezw. Kredit verfügte, um eine Erneuerung ihrer vernichteten Wohnstätten sofort wagen zu können, während die übrigen erst später an den Bau herantreten konnten; mitunter wurde ihr Bauplatz nachträglich von andern übernommen. Bis zum Jahre 1703 waren insgesamt 214 Häuser wiederhergestellt, also etwa zwei Drittel des Ghettos, und in den folgenden Jahren, bis 1709, kamen weitere 47 hinzu. Sogar