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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 146

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 146 (sequence 150)
Language
German
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146 die nicht allzu weit von Prag entlegene, Buckisch genandte, gegen Lieben zu gelegene Felder, anfahend gleich von dem brückel an bies nacher Lieben hierzu tauglich wehren, welcher orth desto gelegener sein wurde, weil die zu Lieben ohnedies wohnende Juden bereit eine synagog und ihre begräbnussen haben." 30) Konzept des Gutachtens mit den zugehörigen Beilagen in J 4/21 st., Original in CDK IV T 1, 4 ex 1689. 31) über das Einschreiten der Hofkammer bei der böhm. Hofkanzlei vom 30. August 1689 zugunsten der Juden vgl. oben Anm. 21). — Am 4. September legte die Hofkammer der böhmischen Hofkanzlei das Ersuchen der Prager Juden vor, ihnen für einige Jahre die Kontribution zu erlassen und aus dem königl. Obersteueramt 30.000 Gulden zu leihen; außerdem ersuchten die Juden um Gewährung einer Naturalhilfe von den kgl. Herrschaften, u. zw. 100 Wägen und 200 Arbeiter zur Wegräumung des Schutts von den Brandstellen. Dieses Gesuch beantwortete die böhm. Hofkanzlei am 17. Sept. mit dem Hinweis darauf, daß die Kontribution eine Angelegenheit der böhmischen Stände sei und die Stände keine Kasse besäßen, um die erbetenen 30.000 fl. zu leihen; die Hofkammer möge andere Hilfsquellen beantragen (CDK IV T 1, 3 ex 1689). 39) Original in J 4/21 st.; ausführlicher Inhalt bei V. Vojti'sek, Fo ohni zidovskeho mesta prazskeho etc. S. 66. 33) Das Reskript konnte sich allerdings die Bemerkung nicht versagen: „ob wir nun zwar aus wichtigen und erheblichen Ursachen tarn respectu temporis pacifici als bellici gnädigst gern gesehen hetten, daß gedachte Judenschaft, wann es füglich hette geschehen können, auf ein anderes mehr abgelegenes orth, ob es gleich intra moenia währe, hette können transferiret werden . . 34) Das Elaborat der böhm. Kammer erliegt in J 4/21 st. und ist ein Werk der Judenkommission bei der böhm. Kammer, die sich vom 25. Juli an [vgl. oben Anm. 18)] gründlich mit der Judenfrage beschäftigte und ihr Gutachten am 3. Oktober der Kammer vorlegte. 35j Dieses Dekret ist in J 4/21 st. 36) Note der böhm. Kammer an die Statthalter dd. 14. Nov. 1689 in J 4/21 st. 37j Vgl. V. Vo jt i sek 1. e. S. 65. 38) Diesen Befehl erwähnen auch die Juden in der bereits mehrfach zitierten Supplik dd. präs. 11. Juli 1689. 39) ^&egen anticipirung des pactirten bestandtgeldes ad interim bies zu deren bevorstehenden wiederauferbauung sich eingemietet'4, sagen die Judenältesten im Memorial dd. präs. 28. Feber 1690. Es ergibt sich m. E. daraus, daß die Verhältnisse keineswegs so idyllisch waren, wie V. V o j - tisek 1. c. S. 63—4 annimmt; die christliche Barmherzigkeit war mit jüdischem Geld bezahlt. 40) Die Judenältesten dd. präs. 11. Juli 1689; „maßen viel Juden in ermanglung der wohnung erbärmlich auf freyer gassen liegen und crepiren/' 41) Über diesen Vorfall referierten am 21. Oktober 1689 die Statthalter nach Wien; ihr Bericht gibt ein ausführliches Bild vom Anfang des Konfliktes. 42) Vgl. auch V. V o j t i s e k 1. c. S. 67—8, der auch angibt, in welchen Christenhäusern sich die Juden Notbethäuser eingerichtet hatten.

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