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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 145

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 145 (sequence 149)
Language
German
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145 19) „... höchst nöthig wehre eine haubtcomniission zu dessen allen besserer bewerekstellung angeordnet und hierzu zu observierung einer jeden interesse angeordnet und von jeder instantz gewisse subjecta verordnet werden möchten." 20) Abschrift in CDK IV T 1, 4 ex 1689. 21) Die böhmische Kammer ersuchte bereits am 30. Juli (Konzept in J 4/21 st.) die Hofkammer um Instruierung, wie sie in der jüdischen Frage vorgehen solle. Die Hofkammer protestierte am 20. August bei der böhmischen Hofkanzlei gegen die Verlegung der Juden Stadt aus Prag. 22) Dieses sowie die im weitern erwähnten Gutachten über die Judenfrage sind dem Bericht der Statthalter vom 30. August 1689 beigelegt, von welchem noch weiter unten die Rede sein wird. 23) „... damit dieser ruinirten Stadt (seil, der Neustadt) aliquanter geholfen werde." Zur Zahl der i. J. 1689 auf der Neustadt vernichteten Häuser vgl. weiter oben Anm. 2.; i. J. 1653, im Juni, vernichtete eine Feuersbrunst auf der Neustadt 154 Häuser. 2*j Vgl. oben Anm. 3). 25) „... und ist zu besorgen, daß anstadt derer Juden wir eine Mänge Lutheraner und Calvinisten in das land zieglen und also größerer gefahr als vorhin in puncto religionis unterworfen wären." 26) „Als welche (näml. die christlichen Handelsleute) aniezo blos aus sorge, daß der kaufer sich nicht zu denen Juden wenden, ihre wahren in billicheren preis dahinlassen." 27) In dieser oben schon mehrfach erwähnten „Gehorsamben Interims Information" fordern die Juden ihr Recht und appellieren an die Menschlichkeit, indem sie neuerlich nachweisen, daß sie an der Entstehung des Feuers schuldlos sind. Sie verweisen darauf, daß ihnen nach dem Brande der Judenstadt i. J. 1567 anstandslos der Wiederaufbau ihrer Häuser gestattet war. Sie berechnen, welcher Gewinn von den Juden dem königlichen Fiskus, den Altstädter Bürgern und den armen Christen zufließt, sodaß der Altstädter Magistrat mit seinem Gesuch geg*en sich selbst arbeitet. Sie führen alle Gefahren und Schwierigkeiten an, die ihnen aus der beantragten Übersiedlung nach Lieben erwachsen würden. Dem Hinweis der Altstädter, daß sich anstelle der Juden fremde christliche Handelsleute einstellen würden, setzen sie die Tatsache gegenüber, daß im Jahre 1653, als im Juni auf der Neustadt 154 Häuser abgebrannt waren [vgl. oben Anm. 23)], niemand aus der Fremde zugezogen sei, usw. 28) „daß ihnen Juden ein orth an den Moldaufluß, ihrer unsauberkeiten halber, und zwar nicht oberhalb der Stadt, sondern abwerts des flusses einzuräumen wäre, so haben wir kein bequemen orth gefunden als die unter insel gegen dem kirchl st. Pauli gelegen'* — im Gutachten der Statthalter vom 30. August heißt es: große insel —, „darinnen sie verschlossener ohne forcht eines anlaufs beysammen wohnen und mit pfälen herumb die ganze insel wohl verwahren könten". * 29) Dieser Antrag rechnete ähnlich wie bereits i. J. 1680 damit, daß die neue Judenstadt mit der zu Beginn der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhundertes gegründeten Liebener Judengemeinde (vgl. J. Polak, Zide v Libni v XVI. stol. [rdie Juden in Lieben im XVI. Jahrh.], Kalendäf öeskozidovsky Jg. XXXIL, S. 62—7) verschmelzen werde; der Raum für die Judenstadt in Lieben wurde vom Altstädter Rat wie folgt umgrenzt: „daß

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