Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 143 (sequence 147)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0148-2644489- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
143 zitierten Artikel von V o j t i s e k stützt sich zum Großteil S. L. Lieben, Die Prager Brandkatastrophe von 1689 und 1754, im Jahrbuch der jüdischliterarischen Gesellschaft (Frankfurt a, M.), Jg. XVIII (1927) S. 175—83; Li e b e n bietet einige neue Angaben über jüdische Personen, welche dem Brande zum Opfer gefallen sind. 2) „____über die 150 häuser wieder in asehen gelegt", heißt es im Memorandum des Neustädter (dd. präs. 27. Juli 1689, CDK IV T 1, ad 4 ex 1689); J. Beckovsky 1. c. S. 559 verzeichnet, daß auf der Neustadt insgesamt 146 Häuser verbrannt und beschädigt worden. Auf der Altstadt brannten neben dem Ghetto nach demselben Beckovsky 1. c. S. 557 zusammen 226 Häuser ab und 16 wurden durch Feuer beschädigt. Insgesamt vernichtete diese große Feuersbrunst in Prag daher gegen 750 Häuser. s) Nach dem Bericht des Kleinseitner Hauptmanns Karl von Goltz, der in seinem Memorandum dd. präs. 27. Juli 1689 anführte: „so finde ich, daß solche feuersbrunst ja nicht bey denen Juden, wohl aber bey einem aus des Altstädter magistrats aignen gremio, nemblich dem Salomon Friedberger ausgekommen und wegen schlechter, mit meinen äugen gesehener anstaldt, wie nicht weniger, daß man die zur löschung gleich bey anfang commandierte Juden gar nicht ins haus lassen wollen ..." 4) „... doch hat man das wasser vor dem brandt gesperrt, daß in der feüerbrunst kein wasser zum löschen verbanden gewesen, welches ein großes nachdenken und Verantwortung nachziehet", bemerken die Juden in ihrer „Interims Information" dd. präs. 27. Juli 1689 (CDK IV T 1, ad 4 ex 1689) und wiederholen es in ihrer Supplik vom 12. Mai 1690. Mit Reskript vom 4. Juni 1690 wurde angeordnet, diese Angabe zu überprüfen, aber von dem Ergebnis dieser Untersuchung hat sich, soviel bekannt, keine Nachricht erhalten. 5) Diese Zahl geben die Juden in der erwähnten „Interims-Information" an. J. Beckovsky" 1. c. S. 558 erzählt, wie erst in der Nacht Feuer in der Hauptsynagoge ausgebrochen sei, die auf dem jüdischen Friedhofe stand (vermutlich die Klaus-Synagoge gemeint), sodaß unter der einstürzenden Wölbung viel jüdisch Volk umgekommen sein soll. •V Die Juden sagen in der „Interims Information", „daß in simili anno 1567 vor 122 jähren die Judenstadt abgebrennet worden"; vgl. auch die Verordnung Kaiser Maximilian II. vom 4. April 1567 bei Bondy-Dvorsky 1. c. Bd. I, S. 509. Im Jahre 1603 brannten nach J. Beckovsky 1. c. Iii S. 396 gegen 70 Judenhäuser ab. 7) Die Judenältesten bemerken in ihrer Supplik dd. präs. 12. Mai 1690: „nicht nur die mauren, so bey allen einäscherung zu einiger consolation der brandtbeschädigten stehen bleiben und deren wir, wiewohl unverhofft, doch mit freuden unter dem bey 8 eilen hoch gelegenen schutt noch viel und darinnen unverletzte keller, zimmer und gewelber gefunden, ... einreißen": ähnlich äußern sie sich bereits in ihrer „Interims Information". 8) Die Juden erwähnen in der zit. „Interims Information", „daß die Judenstadt in 9 seithen von mordtbrennern angestecket worden sey". 9) Der Altstädter Rat an den Kaiser dd. präs. 1. Juli 1689: „... welche (seil.: die Juden) ihre Wohnungen gantz eng zusammen geschlossener von holtz und lahmwerkh gehabt, maßen E. k. u. k. Maj. selbst aus dero residenz des Prager Schlosses mit äugen gesehen" (zur Zeit der großen Pest i. J.