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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 142

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 142 (sequence 146)
Language
German
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142 bestraft, mochte er auch nur der Vollstrecker des Befehls sein; er hätte jedoch wissen sollen, daß gegen das ausdrückliche Verbot der Statthalter keine Gewalttat unternommen werden dürfe. Seine ironische Bemerkung aber, daß die Statthalter heute so und morgen so befählen, entsprach ganz der Wahrheit; doch das war nicht die Schuld der Statthalter. So war denn um die jüdische Frage, wie schon wiederholt früher, zwischen den politischen und fiskalischen Behörden ein ungewöhnlich hitziger Zweikampf entbrannt, in welchem, wie der Rückzug der kaiserlichen Reskripte von ihrer ursprünglichen Rigorosität verrät, trotz des anfänglichen Sieges der Anschauungen der politischen Kreise wieder das Interesse der Kammer die Oberhand gewann. Diese Gegensätzlichkeit der Interessen und Anschauungen nützten natürlich die Juden zu ihrem Vorteile aus; der Sieg, den sie — freilich etappenweise — in den Jahren 1689—1690 errungen hatten, war vollständig. Das Programm eines neuen Ghettos, das im Klauserschen Plane seinen Ausdruck gefunden, der die Judenstadt im großen ganzen auf die vorweißenbergische Ausdehnung zusammendrängte und darin wesentlich bessere hygienische und Sicherheitsbedingungen schaffen wollte, wurde trotz der günstigen Gelegenheit völlig begraben. Das neue Ghetto wurde in seiner Anlage und seinem Baucharakter ein treues Spiegelbild des alten Ghettos. Ebenso wurde auch die Lösung der Reduktionsfrage der Prager Judenschaft, welche in dieser Zeit — von dem Antrag der böhmischen Kammer abgesehen — nicht über das Vorbereitungsstadium hinausgekommen war, wieder um einige Jahre verschoben. Anmerkungen zum 3. Kapitel. 1) Über den Brand vgl. neben den Nachrichten eines Augenzeugen, des Prager Kreuzherrn J. Beckovsky (Poselkyne II3, 557-60, ed. A. Roz e k). und den zeitgenössischen weiter unten erwähnten Dokumenten V. V o j t i s e k, Po ohni zidovskeho mesta prazskeho (— Nach dem Brande der Prager Judenstadt) in Kalendäf cesko-zidovsky, Jg. XXXIV, 8. 6t f. und J. Svätek 1. c. III2, S. 275 f.; daß nicht sämtliche 318 von der Juder. - reduktionskommission i. J. 1680 gezählten Judenhäuser abgebrannt sind, führen die Juden selbst in ihrer Supplik de dato präs. 11. Juli 1689 an (außer zwey oder drey hetiseln). Vgl. auch J. Beckovsky 1. c. 558 und Z. Winter, Prazske ghetto S. 42, wo in Übereinstimmung mit der zitierten jüdischen Supplik die Angabe zu lesen ist, die Judenstadt sei binnen zwei Stunden abgebrannt. Neben 315—316 Judenhäusern brannten auch neun (nicht zehn, wie nach J. Beckovsky 1. c. 558 V. V o j t \ s e k 1. c. wiederholt) Synagogen ab: vom Feuer verschont oder nur wenig beschädigt wurde die Meisl-, Pinkas-, Neu- und Altneusynagoge (vgl. die Zuschrift des Prager Konsistoriums vom 10. Mai 1708 in J 4/33 st.; bezüglich der Alten Synagoge auch die notarielle Beglaubigung vom 25. April 1690). — Auf den

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