Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 137 (sequence 141)
- Language
- German
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137 das entscheidende Motiv gewesen sei; viele der vonseiten der politischen Kreise gestellten Wiederaufbaubedingungen konnten gewiß den Juden und dem neuen Ghetto nur nützen. Doch die augenfälligen Bemühungen, das Unglück des Ghettos zu einer radikalen Veränderung zum Schaden der Juden auszunützen, brachten es mit sich, daß sich die Juden mit allen Mitteln und allen möglichen Argumenten gegen jegliche Veränderung zur Wehr setzten. So überrreichten die Juden bereits in der ersten Julihälfte d. J. 1690 dem Kaiser wiederum eine Supplik.53) Es war eine Beschwerde gegen den Altstädter Hauptmann, der anbefohlen hatte, zwischen den Juden- und Christenhäusern einen freien Raum in der Breite von 15 Ellen zu schaffen, und damit gedroht hatte, dieser Vorschrift nicht entsprechende Häuser niederrreißen zu lassen. Die Juden wiesen in ihrer Beschwerde einerseits darauf hin, daß sie sich verpflichtet hatten, anstatt des geforderten Zwischenraumes höhere Feuermauern aufzuführen, anderseits stellten sie fest, daß sich durch Erfüllung des hauptmännischen Befehls die Judenschaft merklich verringen würde, da man mit ungefähr 120 Häusern zurückrücken müßte; der jüdische Protest betonte, daß durch ein solcher Zurückrücken gerade die besten Eckhäuser geschädigt würden, die ohnedies bereits durch die Verfügung gelitten hatten, daß die den Christenhäusern zugekehrten Judenhäuserfronten weder Fenster noch Türen haben dürfen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sich der Befehl des Altstädter Hauptmanns keineswegs auf Willkür gründete, sondern auf der Entschließung des Reskripts vom 15. April 1690 beruhte. Doch der Wechsel im Standpunkt des Hofes, der in den beiden Reskripten vom 4. Juni 1690 seinen Ausdruck fand, ließ die jüdische Beschwerde voll berechtigt erscheinen. Was für psychologische Folgen ein solcher Wechsel auf beiden Seiten zeitigen mußte, ist leicht auszudenken. Das Reskript vom 4. Juni sprach zwar nicht ausdrücklich von dem Räume zwischen der Judenstadt und den Christenhäusern, nichtsdestoweniger aber gab es dadurch, daß es den Juden den Wiederaufbau ihrer Häuser auf den alten Fundamenten gestattete, stillschweigend die ursprünglich geplante Peripheriegasse auf. Daher traf das neue Reskript vom 15. Juli, das in rascher Erledigung der Judenbeschwerde willfahrte, die ausdrückliche Bestimmung, zwischen den Juden- und Christenhäusern brauche kein freier Raum gelassen zu werden. Der Beweggrund zu dieser Entschließung war wiederum vom fiskalischen Gesichtspunkt bestimmt: die Juden können sich so der alten Fundamente bedienen und den Wiederaufbau ihrer Häuser verbilligen; dadurch wird auch die Restitution des Ghettos beschleunigt und der Aufenthalt der Juden in den Christenhäusern verkürzt werden. Neuerlich aber schärfte das Reskript ein, daß 10