Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 136 (sequence 140)
- Language
- German
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136 Wucht der jüdischen Kontribution zurück. Die beiden Reskripte kamen den Juden auch in anderer Weise entgegen. Sie machten vor allem den Statthaltern zur Pflicht, die Juden vor Schikanen in Schutz zu nehmen, die ihnen beim Baue angeblich widerfuhren. Auf die Beschwerde der Juden, daß ihnen die angebotenen Christenhäuser bis auf das dreifache des wirklichen Wertes hinaufgetrieben würden, wurde gleichzeitig verordnet, diese Häuser seien den Juden „justo pretio" hinzulassen. Schließlich verfügten beide Reskripte übereinstimmend eine Untersuchung über die Beschwerde der Juden, daß ihnen bei Ausbruch des Brandes verwehrt worden sei, Wasser zu schöpfen; den Statthaltern wurde aufgetragen, einerseits das Übereinkommen mit dem Erzbischof in der Frage betreff Erstreckung des Aufenthaltstermins der Juden in Christenhäusern zu betreiben, anderseits die Einbringung des Antrags bezüglich der Zahl der reduzierten Juden zu urgieren. Gleichzeitig wurde auch die Frage der alten Synagoge gelöst, jedoch in judenfeindlichem Sinne; die Resolution wies darauf hin, daß die alte Synagoge außerhalb des neuen Ghettobereiches liege, wie er auf dem vom Kaiser genehmigten Klauserschen Plane eingezeichnet sei.52) Wie ersichtlich, brachte der Protest den Juden bedeutende Erleichterungen, mochte auch die prinzipielle Frage der Ausdehnung der Judenstadt, die mit Reskript vom 15. April 1690 im großen ganzen auf den vorweißenbergischen Flächenraum zusammengedrängt worden war, immer noch in einem den Juden nicht günstigen Sinne gelöst bleiben. Darum gaben sich die Juden begreiflicherweise nicht mit den bisherigen, gewiß nicht unwesentlichen Erfolgen zufrieden, sondern arbeiteten auf eine völlige Restitution des Zustandes vor dem Brande hin; was sie aber nicht auf geradem Wege erreichen konnten, das suchten sie auf Umwegen und durch Kniffe zu verwirklichen. Es kann nicht wundernehmen, daß schon die bisherigen weitreichenden Zugeständnisse der kaiserlichen Reskripte das Ghetto mit neuem Selbstbewußtsein erfüllten. Die Juden waren nun darüber im reinen, daß sie den Bestrebungen der Statthalter und der Altstädter Gemeinde gegenüber, die eine Wiederkehr der Verhältnisse vor dem Jahre 1689 verhindern wollten, in Wien durch das Verdienst der Hofkammer und der böhmischen Kammer Stütze und Schutz finden würden. Ihre Taktik der wiederholten Proteste und Beschwerden ohne Rücksicht darauf, daß die Frage der Ghettorestitution eigentlich schon entschieden war, brachte ihnen immer neue Erleichterungen. Auf der andern Seite aber ist klar, daß sich die politischen Faktoren bemühten, eine vollständige Restitution des alten Ghettos möglichst zu erschweren und die Prager Judenstadt mindestens unter einigermaßen veränderten und verbesserten Verhältnissen zu erneuern. Man kann durchaus nicht sagen, daß bei diesem Bestreben immer und überall der Haß wider das Ghetto