Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 137)
- Language
- German
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133 dehnung der Judenstadt um 3.130 Quadratklaftern verringern. Der Grundriß der neuen Judenstadt sollte annähernd quadratisch sein mit einer Seitenlänge von beiläufig 167% Ellen. Diese Anträge der Judenkommission samt den beigeschlossenen zwei Plänen, von denen der zweite, von dem Landmesser Andreas Klauser angefertigt, den Reduktionsantrag der Kommission graphisch festhielt, wurden von den Statthaltern nach so vielfachem Aufschub endlich am 21. Feber 1690 nach Wien zur Genehmigung gesandt. Weil es klar war, daß bei sotanem Stand der Dinge die Judenstadt unmöglich bis 15. Mai 1690 wiederaufgebaut sein konnte, mochten auch einzelne Juden schon in den verflossenen Monaten mit der Wiedererrichtung ihrer Häuser auf der Brandstelle begonnen haben,46) so brachten die Judenältesten am 28. Feber ein Gesuch ein, es wolle ihnen der festgesetzte Termin zum Verlassen der Christenhäuser verlängert werden. Die Statthalter befürworteten natürlich dieses Bittgesuch, konnten sich aber nicht der Bemerkung enthalten, daß der Widerstand der böhmischen Kammer47) die Ursache der verspäteten Resolution betreff der Restitutionsbedingungen des Ghettos war. Freilich war auch damit das Duell zwischen den Statthaltern und der böhmischen Hofkanzlei auf der einen und der Hofkammer sowie der böhmischen Kammer auf der andern Seite noch nicht ausgetragen. Aus der Entschließung, die auf die Berichte der Statthalter vom 26. Jänner, 21. Feber und 3. März mit Reskript vom 15. April 1690 erging, ist ersichtlich, daß sowohl der Widerstand der böhmischen Kammer gegen eine bedeutende Verkleinerung der Judenstadt als auch die Fürsprache der Hofkammer zugunsten des Bittgesuches der Prager Judenältesten vorläufig erfolglos blieben und daß über dem finanziellen Standpunkt der politische die Oberhand behielt. Mit Reskript vom 15. April48) wurde grundsätzlich der Antrag der Judenkommission genehmigt, der auf dem Klauserschen Plane seinen Ausdruck gefunden hatte. Das Reskript kam den Juden darin entgegen, daß es ihnen zum Ersatz für den entzogenen Raum gestattete, zum Baue ihrer neuen Häuser einerseits einen Teil des jüdischen Friedhofes, anderseits jene Plätze zu verwenden, wo vordem die Synagogen standen, die nunmehr aufgehoben werden sollten; dem neuen Ghetto wurden laut Entscheidung des Reskripts lediglich sechs Synagogen bewilligt, während die restlichen sieben, die im alten Ghetto standen^ nicht mehr erneuert werden sollten. Denselben Sinn hatte auch der Hinweis, daß die Juden ihre neuen Häuser um einen Stock höher bauen dürften, als bisher üblich gewesen. Neuerdings wurde angeordnet, daß die neue Judenstadt ordentlich aufgebaut werden muß, mit geräumigen Gassen, und daß sie von den Christenhäusern durch eine hohe Mauer zu scheiden ist. Der Zwischenraum zwischen der