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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 131

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 131 (sequence 135)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0136-2644477
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131 neuen Judenstadt. Mit Reskript vom 2T. Dezember 1689, demzufolge die Aufenthaltsbewilligung der Juden in Christenhäusern bis 15. Mai 1690 erstreckt wurde, erlangten die Statthalter neuerlich eine sechswöchige Frist zur Vorlage des Planes und des Judenreduktionsantrags. Gleich bei den Vermessungsarbeiten der Kommission war den Juden klar, daß die Ausdehnung ihrer Stadt gegenüber dem bisherigen Stande wesentlich verkleinert werden solle. Sie suchten daher unverzüglich Schutz bei der Hofkammer und beklagten sich, daß die Kommission willens sei, von der Judenstadt eine ausgedehnte Area abzutrennen, auf der vorher 150 Häuser gestanden, die nach ihrer Behauptung seit Jahrhunderten zum Ghetto gehört hatten. Namentlich aber beschwerten sie sich, daß ihnen die Kommission gar die alte der Heiligengeistkirche gegenüberliegende Synagoge wegnehme, die vom Feuer verschont geblieben war und deren Materialwert sie auf 60.000 fl. schätzten. Diese Synagoge war in der Tat der Stolz des Prager Ghettos, denn an sie knüpfte sich der allgemeine wenn auch trügerische Glaube von ihrem hohen Alter. Die Kommission war allerdings bereit, den Juden für die abgetrennten Grundstücke eine teilweise Rekompensation im Gelände an der Moldau zu gewähren. Doch gegen diesen Plan wandten die Juden mit Recht ein, die Ersatzgrundstücke seien für sie völlig wertlos, da sie im Inundationsgebiet lägen. In dieser sandigen, vom Grundwasser über die Maßen durchnäßten Moldauuferzone war es unmöglich, Keller zu bauen; auch die über der Erde befindlichen Hausteile — umso mehr natürlich ihre Grundmauern — waren hier überhaupt durch die regelmäßigen Frühlingsüberschwemmungen und durch das Treibeis den Kräften der Vernichtung preisgegeben. Überdies entsprach der dargebotene Ersatz inbezug auf Fläche auch beiweitem nicht den entzogenen Grundstücken, sodaß sich die neue Judenstadt, von den Christenhäusern bis knapp an die Moldau verdrängt, um ein Sechstel ihrer früheren Ausdehnung verringern sollte. Dieser Abgang war umso fühlbarer, als die vom Feuer unversehrten Fundamente und Mauern im entfremdeten Gelände für die Juden völlig und ohne Ersatz verloren sein sollten. Die Abwehr dieser drohenden Katastrophe versuchte die Prager Judengemeinde nach altbewährter Erfahrung durch das bei der Hofkammer wirksamste Argument in die Wege zu leiten. Ihre Beschwerde verlieh der Bereitwilligkeit Ausdruck, dem Kaiser geschenkweise eine bestimmte Summe Geldes zu geben, falls ihnen die alten Grundstücke belassen würden und die ursprüngliche Ausdehnung der Judenstadt erhalten bliebe. Die Hofkammer nahm natürlich entschieden Partei für die Juden und legte die Einwendungen der Judenältesten der böhmischen Hofkanzlei mit dem nachdrücklichen Bemerken vor, sie halte sie für berech-

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