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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 130

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 130 (sequence 134)
Language
German
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IRI
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130 keit in der heiklen Judenfrage zu bereiten. Zwischen der böhmischen Kanzlei und dem Erzbischof wurde nach Erlassung des Dekrets noch eine ausführlichere Korrespondenz über die Bedingungen des Wohnens von Juden in Christenhäusern gewechselt. Dem Altstädter Hauptmann wurde von den Statthaltern aufgetragen, eine Visitierung jener Häuser vorzunehmen, in welchen Juden wohnten, und die Unzukömmlichkeiten zu erheben, derenthalben sich der Erzbischof beschwerte.42) Als dann der Altstädter Hauptmann seinen Bericht über die durchgeführte Visitation vorlegte — die vom Erzbischof vorgebrachten Anschuldigungen bieben freilich unerwiesen —, da verordneten die Statthalter am 29. Dezember 1689, daß die Christen nicht in ein und demselben Räume mit Juden zusammenwohnen dürfen, und gleichzeitig wurde den Juden verboten, in den Christenhäusern Synagogen einzurichten. Der Grund, weshalb sich der Aufenthalt der Juden in Christenhäusern so verlängerte, lag zunächst einmal im schleppenden Amtsverfahren der damaligen Zeit. Dadurch wurde die allergünstigste Bauzeit, der Sommer, verpaßt, und auch das Reskript vom 1. Oktober 1689 vnthielt über den Wideraufbau des Ghettos noch nicht das letzte Wort. Das sollte von der mit Ausarbeitung eines Planes der neuen Judenstadt betrauten Kommission gesprochen werden. Doch die im Schöße dieser Kommission entstandenen Meinungsverschiedenheiten hatten zur Folge, daß der bestellte Plan nicht in der festgesetzten Frist fertig wurde, und überdies auch, daß der nach wiederholtem Aufschub schließlich doch fertiggestellte Plan nicht das Ergebnis einer einmütigen Schlußfassung war. Die böhmische Kammer, die noch vor kurzem eine so durchgreifende Reduktion der Prager Judenschaft beantragt hatte, stellte sich jetzt entschieden gegen das Bestreben der politischen Vertreter in der Kommission, die Ausdehnung der Judenstadt einschneidender einzuschränken und sie im Wesen auf die vorweißenbergische Fläche zu reduzieren. Zum Gegensatz trieb neben grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten vermutlich auch die Prestigefrage der böhmischen Kammer, die sich bei Lösung der jüdischen Frage mit Unrecht an eine untergeordnete Stelle verdrängt fühlte. Schon zu Beginn ihrer Arbeiten stieß die Kommission zur Ausarbeitung eines neuen Ghettoplanes bei der böhmischen Kammer auf passive Resistenz. In der am 24. Oktober 1689 ernannten Kommission erschienen die Vertreter der böhmischen Kammer zum erstenmal erst einen Monat später und gleich darauf kam es zu Reibereien zwischen ihnen und dem präsidierenden Altstädter Hauptmann. Der Streit zog von beiden Seiten Beschwerden bei den Statthaltern nach sich. Unter solchen Umständen kamen natürlich die Vorarbeiten zur Ausfertigung des Planes ins Stocken; die Judenkommission schritt erst am 13. Dezember 1689 an die detailierte Vermessung der

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