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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 127

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 127 (sequence 131)
Language
German
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…/2644300-2644301--0132-2644473
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127 christlichen Gesellschaft als Auswurf behandelt. Diese Erlaubnis der Statthalter brachte freilich eine Linderung bloß den reicheren Juden, die den beträchtlichen Mietzins, der wohl in der Regel im vorhinein entrichtet werden mußte, bezahlen konnten89), und gab den christlichen Prager Bürgern eine willkommene Verdienstmöglichkeit. Viele der christlichen Abbrändler erbauten sich — wie noch weiter unten erörtert werden wird — aus der antizipierten Judenmiete neue Häuser, in welchen neben dem christlichen Besitzer auch der zeitweise jüdische Mieter Platz fand. Von dieser Wohltat waren allerdings die armen Schlucker ausgeschlossen, die teils massenweise auf der Spittelflur (Spitälsko) einquartiert wurden, wo der Kaiser für sie hölzerne Baracken errichten ließ, teils richteten sie sich selbst Notunterkünfte in den Ruinen der Brandstätte im Ghetto ein; vielen aber mußte, wenigstens für den Anfang, in der warmen Jahreszeit, die Gasse zur Zufluchtsstätte werden.40) In dieses jüdische Elend gellte die rauhe Stimme des kirchlichen Antisemitismus. Während die Ämter untereinander über die Judenfrage verhandelten, erließ in der ersten Hälfte Oktober 1689 der Prager Erzbischof ohne Wissen und Willen der Statthalter an die Prager Pfarrer ein scharfes Konsistorialdekret, in welchem auf die Gefahren hingewiesen wurde, die den Sitten und dem Glauben aus dem Zusammenwohnen der Christen mit den Juden drohen, zumal da sie sich in einigen Christenhäusern Notsynagogen errichtet hatten. Daher verbot der Erzbischof allen Prager Priestern, das Altarsakrament in jenen Häusern zu spenden, wo neben den Christen auch Juden wohnen; dieses Verbot hätte selbst dann zu gelten,, wenn es sich um einen Christen auf dem Totenbette handeln sollte. Das Konsistorialdekret wurde durch die Prager Pfarrer am 16. Oktober von den Kanzeln verlesen und viele Prediger verschärften es noch durch eigene Zusätze und Auslegungen. Die Folge davon war, daß viele Christen die Juden aus ihren Häusern zu jagen begannen, wiewohl sie von den Juden Mietzins angenommen und so die Verpflichtung übernommen hatten, ihnen bis zum Wiederaufbau ihrer eigenen Wohnungen zeitweiligen Unterstand zu bieten.41) Die Judenältesten erhoben begreiflicherweise über diese Vorfälle Beschwerde bei den Statthaltern; diese unternahmen den Versuch, den drohenden Konflikt zunächst im guten beizulegen, und knüpften mit dem Erzbischof durch Vermittlung des Sekretärs deutscher Expedition der böhmischen Kanzlei Kaspar Ignaz von Steinbeck Verhandlungen zwecks Milderung des Dekretes an. Bei diesen Verhandlungen wies der Erzbischof darauf hin, daß laut vieler ihm zugetragener Klagen das Altarsakrament einigemale von den Juden verunehrt worden sei, daß sich die Juden in Christenhäusern Synagogen eingerichtet hätten und

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