Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 126 (sequence 130)
- Language
- German
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126 eignet waren, nicht bloß den äußern, baulichen Charakter der neuen Judenstadt umzugestalten, sondern auch die soziale Schichtung der jüdischen Bevölkerung. Doch im Verlauf der Verhandlungen ließ die böhmische Kammer gänzlich von diesem Plane ab, der die Lebensfragen des neuen Ghettos so durchgreifend zu Ungunsten der Juden löste, und wandelte sich im Gegenteil in eine ausdauernde und nachdrückliche Förderin und Sachwalterin der jüdischen Wünsche. Der Umschwung in ihrem Verhalten war offenbar durch die weitere Entwicklung in der Lösung der jüdischen Frage herbeigeführt worden. Auf Befehl des Reskripts vom 1. Oktober 1689 wurde durch Dekret der Statthalter vom 24. Oktober35) eine besondere Kommission eingesetzt, welche den Auftrag hatte, den Plan der neuen Judenstadt auszuarbeiten und gleichzeitig die Bauart zu beantragen. In diese Kommission war der Altstädter Hauptmann Graf Heinrich Friedrich von Guttenstein ernannt, der nach freiem Ermessen zwei Mitglieder des Altstädter Rates, einen beeidigten Landmesser und einige Bausachverständige kooptieren sollte; die böhmische Kammer war in dieser Kommission durch die Räte Peter Stupart von Löwental und Wenzel Schadner von Greifenfeld vertreten.36) Den Vorsitz führte der Altstädter Hauptmann. So verstrichen seit dem großen Brande vier Monate, ohnedaß den Juden gestattet worden wäre, mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser zu beginnen, wodurch sie natürlich in eine peinliche Lage versetzt wurden. Es scheint sogar, daß im Augenblick der ersten Verzweiflung einzelne Juden daran dachten, Prag zu verlassen. Denn am 15. Juli wurde angeordnet, die Juden an den Stadttoren ohne Pässe nicht durchzulassen; die böhmische Kammer befürchtete offenbar eine Abnahme der jüdischen Kontribuenten.87) Doch die Entschlosenheit zu freiwilliger Emigration — man kann mit vollem Recht annehmen, daß sie nur bei einigen wenigen Einzelpersonen auftrat — mußte sinken, als man wahrnahm, daß trotz der ungeheuren Katastrophe die Brandstätte dennoch nicht ohne Nutzen sei. Es fragte sich freilich, wo sich die Juden in der Zwischenzeit einquartieren sollten, eine umso schwierigere Frage, als auch ein bedeutender Teil der Altstadt in Asche lag; die Frage wurde überdies durch die Vorschriften des kanonischen Rechtes kompliziert. Gleich nach dem großen Brande trugen die Statthalter den Hauptleuten aller drei Prager Städte auf, die christlichen Bürger sollten die abgebrannten Juden in ihre Häuser aufnehmen.38) Es bedurfte eines solchen Auftrags. Denn die kirchlichen Vorschriften, nach denen sich auch die weltlichen Ämter richteten, erlaubten nicht, daß ein Christ unter einem Dache mit einem Juden verweile; der Jude wurde von der