Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 128)
- Language
- German
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124 böhmische Kammer, die sich im Einvernehmen mit der Hofkammer ernergisch hinter die jüdischen Belange stellte und zur Beschützerin der Juden gegenüber den politischen Behörden wurde. Dieses ihr Vorgehen war nicht bloß von der selbstverständlichen Notwendigkeit bestimmt, die Interessen der Staatskasse wahrzunehmen, sondern auch von Prestigegründen und dem alten Antagonismus zwischen den politischen und Finanzbehörden nahegelegt; sowohl die böhmische als auch die Hofkammer waren schwer gekränkt, daß die Lösung der Judenfrage, die sie als das ureigenste Gebiet ihrer Kompetenz ansahen, den politischen Ämtern anvertraut worden war. Im Anfangsstadium der Verhandlungen anerkannte jedoch die böhmische Kammer völlig die Notwendigkeit einer radikaleren Änderung in der Anlage der Judenstadt und widersetzte sich ursprünglich einem kostspieligen Umbau der Judenhäuser ebensowenig wie einer einschneidenderen Reduktion der Prager Juden. Noch ungefähr eine Woche vorher, bevor das Reskript vom 1. Oktober in Prag einlangte, unterbreitete die böhmische Kammer (am 7. Oktober), wohl über Weisung der Hofkammer, den Statthaltern ein ausführliches Elaborat,34) das bis ins einzelne die Bedingungen darlegte, unter denen eine Erneurung der Judenstadt erfolgen solle. Nach ihrem Antrag sollte zunächst eine eigene Kommission aus Gerichtsbeamten, Landmessern und Bausachverständigen gebildet werden, welche einen genauen Plan des neuen Ghettos ausarbeiten sollte; eine andere Kommission sollte darüber wachen, daß der Bau auch in der Tat nach dem genehmigten Plane und unter den ausgesetzten Bedingungen vor sich gehe. Der Plan der neuen Judenstadt sollte von folgenden Grundsätzen ausgehen: bequeme Gassen und Häuser; unter den Gassen Kanäle zur Ableitung des Schmutzes in die Moldau; alle Häuser ganz von Stein, alle von gleichen Abmessungen, kein Haus über zwei Stockwerke hoch: zu ebener Erde auf der Gassenseite die Verkaufsläden, rückwärts die Magazine, und in jedem Stockwerk ein bequemes Wohnzimmer, eine Kammer, eine Küche und ein geschlossenes Vorzimmer; in jedem Hause ein kleiner Hofraum zur Aufnahme von Holz und Geflügel; die steinernen Schornsteine weit und das Dachgespärre so stark, um ein Ziegeldach zu ertragen; in jedem Haus schließlich ein Keller und ein Abort. Ferner beantragte die Kammer, die Judenhäuser sollten numeriert und unter diesen neuen Nummern in die Stadtbücher einverleibt werden. Die Mauer um die Judenstadt dürfte außer der üblichen Tore keine Fenster oder sonstige Öffnungen haben. Die Tore der Judenstadt würden auf die Nacht geschlossen werden, daneben kämen Waserbehälter für den Fall einer Feuerbrunst anzubringen. In ihrem Reduktionsantrag, der den Wiederaufbauplan des Ghettos ergänzte, ging die Kammer begreif-