Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 121 (sequence 125)
- Language
- German
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121 die Gefahr bestehen, die Juden würden ab und zu von christlichem Gesindel überfallen werden, sodaß sie eine kostspielige Wachmannschaft unterhalten müßten. Durch all dies würde natürlich die Zahlungsfähigkeit der Juden geschwächt werden, und in der Kontribution der Christen und ihren sonstigen Abgaben sei kein Ersatz hiefür zu finden, da schon die bisherigen Steuern schwer einkämen; eine Erhöhung der Christensteuer würde nur ein Anwachsen der Kontributionsreste zur Folge haben, der Staatskasse aber würde dadurch kein Nutzen erwachsen. Der Wiederaufbau der Judenstadt auf der jetzigen Fläche wird nach Ansicht der Statthalter mit geringerem Aufwand verbunden sein als der Bau auf einem frischen Platz, und auch vom hygienischen Standpunkt ist die Lage der bisherigen Judenstadt einwandfrei. Die Feuersgefahr läßt sich dadurch beseitigen, daß die Häuser von Stein gebaut und die Gassen verbreitert werden. Der ausführliche Bericht der Statthalter, der sich im Wesen mit dem Standpunkt der böhmischen Kammer deckte, schloß mit dem Ersuchen um baldige Erlassung einer endgültigen Resolution, damit die unterdessen in Christenhäusern wohnenden Juden bald mit dem Bau ihrer Häuser beginnen könnten. Zur Frage der Judenreduktion äußerten sich die Statthalter vorderhand nicht, versprachen aber, nachträglich ihren Bericht darüber einzusenden. Unter dem Drucke dieser Beweggründe, die auch in der Hofkammer ihre Fürsprecherin fanden,31) war die böhmische Hofkanzlei gezwungen, vom verlockenden Plane der Altstädter abzurücken. Mit Reskript32) vom 1. Oktober 1689 wurde den Juden grundsätzlich die Erlaubnis erteilt, ihre Stadt auf der bisherigen Baufläche wiederaufzubauen, doch unter neuen Baubedingungen.33) Es wurde vor allem streng angeordnet, die neuen Judenhäuser bloß von Stein oder Ziegeln aufzuführen; Holz sollte lediglich beim Dachbau verwendet werden. Die Gassen des neuen Ghettos sollten breit, gerade und ohne Winkel angelegt werden. Gleichzeitig wurde bestimmt, daß die Judenstadt in ihrem vollen Umfange mit einer Mauer umschlossen werden müsse, damit zwischen den christlichen und jüdischen Häusern ein angemessener Zwischenraum (notabile spacium) freibleibe. In der Richtung zur Moldau sollte die Mauer einige Pforten und Tore erhalten zwecks Erleichterung des Flußwassertransports, doeh so, daß man auf diesem Wege zur Kriegszeit nicht etwa verdächtige Korrespondenz durchschmuggeln könne. Diese grundsätzlichen Richtlinien sollten als Leitfaden für einen genauen Plan der künftigen Judenstadt dienen. Die Statthalter hatten im Auftrage d«r böhmischen Hofkanzlei einen solchen ausarbeiten zu lassen und binnen secfe« Wochen nach Wien zur Genehmigung einzusenden. Mit der Restauration des Ghettos verband dann das Reskript vom 1. Oktober die 9