Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 120

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 120 (sequence 124)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0125-2644466
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

120 erleiden. Wenn der Kleinseitner Hauptmann des Gewinns gedachte, der den Altstädtern aus dem Aufenthalt der Juden erwuchs, so hoben begreiflicherweise diesen Umstand die Juden selbst umso nachdrücklicher hervor, als sie über Aufforderung der Statthalter auch ihre Denkschrift vorlegten, in der natürlich alle Gründe für Belassung des Ghettos an seinem jetzigen Orte zusammengetragen waren.27) So blieb der Altstädter Rat mit seinem Exstirpationsantrag völlig allein. In seinem neuen Gutachten stellte der Altstädter Magistrat den konkreten Antrag, die Juden sollten entweder auf die Hetzinsel (Stvanice) in der Moldau oder nach Lieben umquartiert werden; er machte sich ferner auch den Hinweis des Reskripts vom 13. Juli 1689 auf die Verringerung der jüdischen Bevölkerung zunutze und erhob die Forderung, nicht bloß die Zahl der Juden zu reduzieren (quoad numerum), sondern auch den jüdischen Handel zu beschränken (quoad commercium); namentlich aber wurde neuerdings das Ersuchen wiederholt, es solle den Juden nur zweimal in der Woche erlaubt sein, am Tandelmarkt zu verkaufen, und wieder wurde der Überzeugung Ausdruck gegeben, es werde sich für die Juden ein Ersatz in christlichen Handelsleuten aus der Fremde einstellen. Dieses Gutachten legte der Altstädter Hauptmann Graf Heinrich Friedrich von Guttenstein den Statthaltern ohne eigenen Antrag vor und gab dadurch m. E. deutlich zu verstehen, daß er mit dem Plane der Altstädter keineswegs einverstanden sei. Bei solchem Widerstreit des Standpunktes in der Judenfrage fiel den Statthaltern zweifellos ein gewichtiges Wort zu. Ihr Gutachten, datiert vom 30. August 1689, schloß sich in der Tat, mochte es auch theoretisch den Wunsch des Reskripts vom 13. Juli von der Entfernung der Juden aus Prag wiederholen, völlig der Grundanschauung der Mehrheit an, die Juden auch weiterhin in Prag zu belassen, und wiederholte auch ihre Beweggründe. Die Statthalter betonten namentlich, durch den Abzug der Juden würde die Staatskasse einen unersetzlichen Verlust erleiden, und die Hoffnung der Altstädter auf Ablösung der Juden durch fremde Handelsleute bezeichneten sie als sehr fraglich und in Übereinstimmung mit dem Kleinseitner Hauptmann auch als gefährlich für die katholische Religion. Die Anträge der Neustädter auf Verlegung des Ghettos nach Nusle oder auf die Neustadt wurden überhaupt nicht in Erwägung gezogen; die von den Altstädtern für eine neue Judenstadt vorgeschlagenen Örtlichkeiten wurden mit Rücksicht auf ihre Lage im Inundationsgebiet für ungeeignet erklärt, weil es dort den Juden nicht bloß nicht möglich wäre Keller anzulegen, sondern da sie dort infolge der zahlreichen Überschwemmungen nicht einmal lebenssicher wären. Sollte Rieh aber auch vielleicht für die Judenstadt außerhalb Prags ein geeigneterer Ort finden, so bliebe doch stets

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.