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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 116

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 116 (sequence 120)
Language
German
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IRI
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116 erstattung von der böhmischen Kammer und im Wege der Stadthauptleute von den Prager Magistraten Gutachten über die Judenfrage, damit die Juden mit dem Bau ihrer Häuser so bald als möglich beginnen könnten. Die böhmische Kammer, welche die Ausarbeitung des Gutachtens einer viergliedrigen Kommission18) überwiesen hatte, ersuchte am 11. August die böhmische Kanzlei um Einsetzung einer eigenen gemischten Judenkommission,10) welche die Anträge im Sinne des Reskripts vom 13. Juli auszuarbeiten hätte. Die Kammer war offenbar — wie sich auch im Laufe der weiteren Verhandlungen zeigte --- schwer darüber betroffen, daß die Entscheidung in der Judenfrage einer politischen Behörde anheimgegeben war, obwohl die Juden als „Kammerknechte'4 seit langer Zeit von der böhmischen Kammer verwaltet worden waren, und machte darum wenigstens den Versuch, die Entscheidung auf eine gemischte Kommission zu übertragen, wo die Vertreter der Kammer mit den Vertretern der böhmischen Kanzlei gleichberechtigt wären. Mit Recht betonte die böhmische Kammer die Schwierigkeiten, welche die Lösung der jüdischen Frage mit sich brachte, und deutete auch richtig die Verschiedenheit der Interessen an. Doch die Statthalter beantworteten das Ersuchen der Kammer abschlägig mit dem Hinweis darauf, es sei Gefahr im Verzug, und eine kommissionelle Verhandlung würde die endgültige Entscheidung natürlich verzögern. So blieb damals der Kammer nichts anderes übrig, als ihre Anschauungen in der Judenfrage schriftlich einzubringen und mit ihrem Gutachten die Bereitwilligkeit der böhmischen Hofkanzlei, dem Wunsche der Altstädter Gemeinde entgegenzukommen, etwas abzukühlen. Dies geschah am 22. August mittels Zuschrift an die Statthalter.20) Auf den Instruktionen der Hofkammer fußend,21) trat selbstverständlich die böhmische Kammer mit aller Entschiedenheit gegen den Plan auf, die Juden aus Prag zu entfernen, und sie führte zur Begründung ihrer ablehnenden Haltung alle direkten und indirekten Abgaben an, welche die Prager Juden zur Staatskasse leisteten. Unter Feststellung, daß durch das Gesuch der Altstädter das fiskalische Interesse des Staates bedroht und für die Judenabgaben kein Ersatz vorhanden sei, stellte die Kammer den Antrag, es möge den Juden gestattet werden, wenigstens vorläufig auf der Brandstätte bauen zu dürfen, und zwar aus dem Grunde, weil ein Bau auf den alten Grundmauern und den vom Feuer verschonten Kellern viel weniger koste als auf einem neuen Platze. Schon zwei Tage vorher hatte die böhmische Kammer hervorgehoben, die Judenstadt liege abseits der Altstadt an der Moldau und durch geeignete Baumaßnahmen werde seitens der Judenhäuser in Zukunft jegliche Gefahr für Prag und namentlich für die Altstadt

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