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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 115

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 115 (sequence 119)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0120-2644461
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115 geboten würde, und daher wies er darauf hin, die Nachricht von der Vertreibung der Juden werde nach Prag eine Menge fremder Handelsleute aus den Nachbarländern herbeilocken, namentlich aber aus Deutschland, und diese würden sich auf der Brandstätte der Judenstadt niederlassen können und würden so die jüdische Kontribution ersetzen. Sobald die Juden vom Plane der Altstädter Kenntnis erlangt hatten, Demühten sie sich begreiflicherweise aus allen Kräften, das drohende Ungemach von sich abzulenken. Bald nach dem Memorandum des Altstädter Rates unterbreiteten die Ältesten der Prager Judengemeinde dem Kaiser eine Supplik,1*) in welcher sie mit Recht ihre völlige Schuldlosigkeit an der Feuersbrunst betonten, auf ihre Verdienste um das Herrscherhaus — und was ihr Kapitalargument war — auf ihre Verdienste um die Staatskasse hinwiesen,14) und mit Rücksicht darauf nicht bloß um Schutz, sondern auch um eine zeitweise Linderung ihrer öffentlichen Lasten baten, indem sie versprachen, ihre Häuser „ordentlich" aufbauen zu wollen. In den Wiener politischen Kreisen hatte jedoch das Gesuch der Altstädter sehr günstigen Boden und volle Zustimmung gefunden; die böhmische sowohl als auch die österreichische Hofhanzlei dagegen (vgl. die Vertreibung der Juden aus Wien i. J. 1670) waren beide aus religiös-politischen Gründen von der allgemeinen judenfeindlichen Stimmung erfüllt, die sogar Kaiser Leopold I. teilte. Ohne Rücksicht auf fiskalische Bedürfnisse, ohne Anhörung der Hofkammer und der Prager Statthalter war im Wege der böhmischen Hofkanzlei bereits am 13. Juli 1689 ein Reskript ergangen,15) das die kaiserliche Zustimmung zum Bittgesuch der Altstädter Gemeinde um Entfernung der Juden aus Prag aussprach.16) In der Tat handelte es sich hiebei, wie auch die böhmische Hofkanzlei wohl wußte, um eine Sache von außerordentlicher öffentlicher Bedeutung. Daher sollte die endgültige Entscheidung erst publiziert werden, wenn das Gutachten der Statthalter vorläge, denen gleichzeitig aufgetragen wurde, auch die Wohlmeinung der böhmischen Kammer und der Magistrate aller drei Prager Städte einzuholen. Zugleich erhielten die Statthalter den Auftrag, einen Entwurf zur Reduktion der Prager Judenschaft auszuarbeiten.17) Das Reskript bestimmte endlich ganz allgemein, daß die neue Judenstadt breite Gassen ohne Winkel haben müsse. Wie ersichtlich, kombinierte das Reskript vom 13. Juli die Frage der Exstirpation der Prager Judenschaft mit der Frage ihrer Reduktion und übertraf so noch das Gesuch der Altstädter Gemeinde, obwohl beide Fragen in enger Wechselbeziehung standen. Entscheidende Bedeutung sollte aber der Enquete zukommen, deren Durchführung den Prager Statthaltern anvertraut war. Die Statthalter verlangten tatsächlich gleich am 20. Juli mit dem Auftrage beschleunigter Bericht-

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